Hallo Marcol,
ich nehme Bezug auf deine Antwort: Ja, kann beides mit ja beantworten.
Das heißt also, du hattest einen deutschen Führerschein, der jetzt weg ist?! Dann hilft dir tatsächlich die deutsche Polizei nicht weiter und die französische schon mal gar nicht! (Ging mir damals so, da wir nach Frankreich verzogen. Da war mein deutscher Führerschein irgendwo im Orkus verschwunden und nicht mehr auffindbar.) Ich musste damals (ist eben Jahre her) so verfahren: Ich musste zu meinem damaligen Rathaus in Deutschland (damaliger Wohnort), denn die hatten meine Führerscheindaten vorliegen. Dort musste ich eine Verlustanzeige abgeben und mit dieser Verlustanzeige UND einer Bestätigung des damaligen Wohnort-Bürgermeisteramtes, dass ich den Führerschein gemacht hatte und dieser zwischenzeitlich auch nicht entzogen worden war durfte ich meinen Führerschein in Frankreich beantragen. Diese beiden Bescheinigungen (Verlustanzeige UND Bestätigung) MUSSTE ich mitschicken. Von beiden "Papieren" hatte ich mir eine Kopie gemacht (falls in Frankreich oder Deutschland eine Kontrolle stattgefunden hätte) und hatte beides immer dabei. Gut 3 1/2 Monate später bekam ich aus Metz meinen neuen Führerschein. Deutschland weigerte sich, mir einen Führerschein auszustellen, da ich ja dort nicht mehr wohnhaft war sondern im schönen Frankreich.
Aber, wie erwähnt. Das ist einige Jahre her und ich weiß nicht, ob sich im damaligen Prozedere zwischenzeitlich etwas geändert hat.
Vielleicht hilft dir meine Antwort ein bisschen weiter - liebe Pfingstgrüße an alle - Gabrielle