@soso,
weil man mit einem Erbvertrag in Frankreich zumindest auf der ganz sicheren Seite ist. Ein Testament, z.B. das "Berliner Testament", in welchem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen, wird und wurde in Frankreich nicht anerkannt! Auch ist es in Frankreich so, dass man, ist man in 2. Ehe verheiratet, man als überlebender Eheteil (z.B. wenn Kind/Kinder aus 1. Ehe vorhanden sind) nur Anspruch auf ein Viertel des Erbes hat. Egal, wer von beiden das Vermögen begründet und/oder die Werte hauptsächlich geschaffen hat und für - egal was - das meiste Geld investierte.
Mir persönlich wäre es zu heikel, Suzette zumindest von einem Beratungsgespräch beim frz. Notar abzuraten. Fakt ist, ein versierter frz. Notar, der sich zumindest nach meiner Erfahrung aufgrund in Frankreich lebender Deutscher auskennt, ist allemal besser als ein deutscher Notar, der wenig Kenntnisse über frz. Erbrecht hat. Aber, darüber soll(te) ganz alleine Suzette entscheiden.
Habt alle noch einen schönen Sonntag - Gabrielle
P.S.
Ein frz. Notar kennt sich in den allermeisten Fällen auch im Besteuerungsrecht im Falle von Erbschaft in Frankreich aus. Ein deutscher Steuerberater nur, wenn man mit viel Glück einen findet.