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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: OmFr am 22. April 2012, 18:39:41

Titel: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: OmFr am 22. April 2012, 18:39:41
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Wiedererlangung der französischen Staatsangehörigkeit.

Zu meiner Person:
Ich bin in Frankreich geboren, genau wie meine Mutter, und lebe in Deutschland. Mein Vater ist deutsch. Auf meinem deutschen Personalausweis steht bei der Staatsangehörigkeit deutsch. Zur Wahl heute wurde ich nicht aufgerufen :(

Nun zu meiner Frage:
Wie kann ich die französiche Staatsangehörigkeit wieder erlangen? Da ich in Frankreich geboren bin, müsste ich doch die französiche Staatsangehöigkeit besitzen?
Ich vermute, dass ich zu Gunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit die französische verloren habe.

Im Internet habe ich einige hilfreiche Seiten gefunden:
 http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/les-francais-a-l-etranger/vos-droits-et-demarches/nationalite-francaise/
 http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611

Auf eine genaue Verfahrensbeschreibung bin ich jedoch nicht gestoßen. Es steht nur geschrieben, dass der Wiedererwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch einen Erwerb durch Erklärung erfolgen kann(Voraussetzung für die Wiedereinbürgerung ist eine intensive kulturelle, berufliche, wirtschaftliche oder familiäre Bindung zu Frankreich). Falls eine solche Erklärung der richtige Weg ist, wie sieht so eine Erklärung aus und was ist darin vermerkt? Benötige ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit?

Ich vermute ich habe einiges durcheinander gebracht  :rolleyes:

 :nixwieweg:
Danke vielmals für eure Antworten

Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: Patric am 04. Juni 2012, 14:48:41
Hallo,

bei mir war es umgekehrt: Vater Franzose, Mutter Deutsche, geboren in Deutschland - Ergebis: ich war Franzose, weil die Nationalität des Vaters ausschlaggebend ist (ob das in Frankreich anders ist, weiß ich nicht). Meine Eltern haben mir mit 10 Jahren die doppelte Staatsbürgerschaft besorgt, die ich aber nur bis zur Volljährigkeit gepflegt habe. Heißt: Ich habe damals (in Deutschland wohnend) keinen Sinn darin gesehen, regelmäßig wegen irgendwelcher Papiere (die ich sowieso auch vom deutschen Amt hatte) auf das Konsulat zu gehen und habe die Papiere damals nicht weiter gepflegt.

Nun habe ich mit meinem Umzug nach Frankreich meinen französische Staatsbürgerschaft nochmals beantragen müssen. Was soll ich sagen - eine wahre Odysee.... Ich war bestimmt 4-5 Mal auf dem Tribunal in St. Avold (ist wohl auch für den Kreis Sarreguemines zuständig) und musste irgendwelche Papiere beibringen - vom Wahlausweis meines Vaters, dessen Militärausweis etc.

Nun habe ich alles beiander und bin auch froh darüber. Das Beantragen der Papiere ist deutlich einfacher, wenn mal als Franzose in Frankreich lebt... :-))

Gruß Patric
Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: Dragonvamp am 04. Juni 2012, 19:14:31
Ich will nur anmerken, man hat nicht automatisch die Staatsangehörigkeit in dessen Land man geboren wurde ;)
Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: Sabine am 05. Juni 2012, 07:12:59
wir sind Deutsche, unser Sohn ist in Frankreich geboren.
Uns wurde erklärt:r ist Deutscher, weil wir Deutsche sind. Aber er kann die französische Nationalität ab einem gewissen Alter erlangen, weil er in Frankreich geboren ist.
Habe mich um die Details aber noch nicht gekümmert.

Gruß
Sabine
Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: spirou am 05. Juni 2012, 07:30:47
Das nennt man in F " droit du sol". Wenn ein Kind in F geboren wird kann es dadurch Franzose werden.
Siehe: Reisen von Brasilianerinnen nach Franz. Guyana zum Gebären
Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: Dragonvamp am 05. Juni 2012, 21:11:56
Ja bei uns das gleiche. Mit 14 kann man die als Elternteil verlangen und mit 16 das Kind selber. Aber nur, wenn es die ganzen Jahre in dem Land lebt. So wurde es mir zumindest gesagt ;)
Titel: Re: Französische Staatsangehörigkeit wiedererlangen
Beitrag von: Mark am 15. Oktober 2012, 18:01:05
Ich will nur anmerken, man hat nicht automatisch die Staatsangehörigkeit in dessen Land man geboren wurde ;)

Doch, manchmal schon.
Es gibt zweierlei verschiedene Staatsangehörigkeitsrechts-Formen,
die territoriale (wie in F, GB, USA und vielen anderen)
und die familiäre (wie zB in D).
Beim territorialen Staatsangehörigkeitsrecht bekommt jedes Kind von Eltern,
die sich (legal) in einem Land aufhalten, auch dessen Staatsangehörigkeit.
Beim familiären (weiß nicht ob das der offizielle Name ist) geht's nur nach der
Staatsangehörigkeit der Eltern.