Hallo dobifan,
ja, ich habe das Prozedere hinter mir und bin seit einem Jahr auch Franzose
.
Also, bis 2009 war das Tribunal d'Instance zuständig, seit 2010 die Präfektur. Deswegen weiß ich nicht, inwieweit sich da etwas geändert hat. Bei mir war es so, dass ich zum Tribunal gegangen bin und habe eine Liste bekommen mit allen Papieren, die ich besorgen musste. Die stimmte auch nicht 100%ig mit der "offiziellen" Liste (siehe hier:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2673.xhtml) überein. Vielleicht also besser hingehen.
Gebraucht habe ich auf jeden Fall eine internationale Geburtsurkunde, eine französische Heiratsurkunde, eine internationale Heiratsurkunde meiner Eltern, ein Führungszeugnis aus Deutschland mit offizieller Übersetzung durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer (hat 30 Euro gekostet...), eine Bescheinigung von der Mairie, dass ich hier wohne, Kopien der Steuerbescheide der letzten Jahre, Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise von mir und meiner Frau, Geburtsurkunde meiner Frau, 2 Passfotos... Das müsste es so in etwa gewesen sein.
Dann wurden wir gemeinsam vorgeladen und mussten unterschreiben, dass wir nach wie vor zusammen leben. Dann beginnt eine Wartezeit von maximal 1 Jahr. Ein paar Wochen nach der Vorladung beginnen die Nachforschungen über dich. Bei mir sah das so aus, dass irgendwann plötzlich zwei Gendarmen vor der Tür standen und ein Formular ausfüllen mussten (nochmal die gleichen Fragen, die schon in den ganzen Papieren beantwortet sind und z. B.: Wo arbeiten Sie?
Wie viel verdienen Sie? ...)
Nochmals ein paar Wochen später wurde ich dann bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture zu einem Gespräch eingeladen. Da sollte wohl überprüft werden, ob ich der französischen Sprache mächtig und gut integriert bin (Fragen wie: Sind Sie in einem Verein? Welches französische Buch haben Sie zuletzt gelesen? Außerdem wurde ich über meinen Lebenslauf befragt).
Ca. 9 Monate nach der Beantragung bekam ich dann vom Ministerium einen Ablehnungsbescheid. Angeblich fehlte ein Papier.
Das hatte ich natürlich abgegeben und das Tribunal hatte vorher auch alles auf Vollständigkeit überprüft. Da man das Ministerium nicht anrufen kann (auch das Tribunal kann das angeblich nicht), konnte ich nur ein Gnadengesuch (kein Witz!) einreichen, auf das aber nicht geantwortet wurde. Dann hätte ich vor das Tribunal de Grande Instance gehen und Widerspruch einlegen müssen (mit Anwalt usw.). Stattdessen entschied ich mich dazu, den Antrag einfach nochmals zu stellen (alle Papiere nochmal besorgen... grrrrr). Also alles von vorne, wieder Vorladung zum Tribunal, die haben die Unterlagen weitergeschickt, und siehe da, ein paar Wochen später kam ein Brief, dass auf Grund neuer Erkenntnisse (!!!) mein erster Antrag nun doch - ganz zufällig - ein paar Tage vorher angenommen wurde.
Damit konnte ich dann endlich das Glück verspüren, Franzose zu sein...
Viel Spaß bei dem Behördenmarathon! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden.
Grüße,
der Kembser