Meine Frau ist damals mit einem deutschen "Heiratsvisum" (3 Mon gültig, kein Schengen-Tourist V) über Frankfurt eingereist, durfte damit D zunächst nicht verlassen.
Heirat in D.
Aufenthaltstitel in D beantragt. Damit wird sie selbst wie EU-Bürgerin behandelt.
(1. Aufenthaltstitel für 3 Jahre, danach unbefristet erteilt.)
Nach 1 Woche mit dt Titel und Heiratsurkunde ohne Übersetzugn in F zur Mairie und Wohnsitzname erklärt und frz Aufenthaltstitel beantragt.
Termin in Metz bei der préfecture wg Aufenthaltstitel, Integrationsvertrag gemacht, 500 Std Französischunterricht vom Staat erhalten und ersten Titel für 10 Jahre. Nach 5 Jahren mit Integrationsvertrag und einer Prüfung in Staatsbürgerkunde wird die Staatsbürgerschaft auf Antrag erteilt.
Der Integrationsvertrag verpflichtet "nur" zum Schulbesuch und erfolgreicher Prüfung.
Der Umweg über D war letzendlich einfacher als ein frz "Heiratsvisum" zur Einreise zu erlangen, wenn gar kein Franzose beteiligt ist. Das ist eine nationale Angelegenheit und die europäischen Botschaften im Ausland legen da keineswegs einheitliche Maßstäbe an.
Wenns ähnlich für Dich nicht möglich ist (keine Verwandten in D), dann kann Deine Frau ein "EinreiseVisum zwecks Familienzusammenführung" beim frz Konsulat (gibts in jeder Botschaft) in China beantragen. Die sollten die chin. Urkunde ja lesen und ebenfalls anerkennen können.
Stellt heraus, daß Deine Frau in der gesamten EU ein Familienzusammenführungsrecht wie eine EU-Bürgerin hat, da die Urkunde/Ehe ja bereits für D legalisiert ist.
Den Aufenthaltstitel wird in Eurem département geben.
Ein Visum ist immer nur für einen vorübergehenden Aufenthalt.
Berichte bitte, wie es Euch ergeht!
A+
khmer