Hallo,
vielleicht habt ihr das nicht verstanden, es handelt sich um die Grenzgängerbescheinigung, welche schon in D beim Finanzamt liegt.
Die deutschen Ämter sind relativ langsam, obwohl der Beamter die gleiche arbeit macht, wie der Franzose in 3 Minuten. Ich bin sogar persönlich auf das D Finanzamt und man sagte mir, dauert 6 bis 8 Wochen. Allerdings darf dein Arbeitgeber dich jetzt nicht mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen. Egal ob 1 oder 6 er muss dir auf jedenfall die geleisteten Steuern rückwirkend auszahlen. Falls nicht geh damit zum D Finanzamt.
Gruss Zaren