Hallo,
es geht um meine Frau, sie ist momentan in Elternzeit. Insg. 3 Jahre.
Momentan bekommt sie Elterngeld, Kindergeld und ab dem vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes Betreuungsgeld, da das Kind nicht in eine Kindertagesstätte geht.
Welche Zahlungen bekommt sie davon nun in Frankreich? Wird es bei der Adresseänderung weiterhin von den deutschen Behörden bezahlt oder muss man was speziell in Frankreich beantragen??