verstehe manches umständliche getue nicht.
Mal wieder in einigen Dingen Scheuklappen-Sichtweise?
Ein deutsches Auto das in D fahren darf, darf auch in F fahren.
Also kann man mit solchem beim franz. TÜV vorfahren und einen TÜV machen lassen, falls das notwendig ist.
Dieses Fahrzeug wird dann als getüvt mit D-Kennzeichen geführt und besitzt ja die sonst wichtigen Identitästmerkmale im TÜV Bericht etc.
Bekommt das Fahrzeug also kurzfristig später ein franz. Kennzeichen, wird der TÜV anerkannt, also nur entsprechend umgeschrieben.
Solcherlei war bereits zwei mal kein Problem. Warum sollte es bei Anderen ein Problem darstellen?
Übrigens, Händler, sprich Verkäufer haben meist eine Steuernummer.
Nicht nur die ;-)
Ich könnte mich von der deutschen MWST befreien lassen, wenn ich meine franz. Steuernummer vorlege.
Muss dann natürlich die franz. Steuer für den Artikel zahlen, weil der Händler, Verkäufer natürlich eine entsprechende Meldung an sein Finanzamt macht, und dieses den Sachverhalt an das franz. Finanzamt meldet. Machbar wäre also einiges, wenn man es wüsste und in Anspruch nehmen wollte.
Notfalls beim Finanzamt nachfragen, bzw ob sich Händler solcherlei Möglichkeiten bewusst sind.
Falls sowas einfacher wäre und vor allem von jeder Person machbar im Zusammenhang mit Autokäufen, sollte man es entsprechend im Wiki eintragen.