Hallo alle zusammen,
ich möchte mein Auto, welches in Frankreich zugelassen ist, verkaufen.
Für einen Verkauf
innerhalb Frankreichs sind die Punkte unter
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1707 zu beachten. Zumindest soweit ich das verstehe. Da ich vor einem Jahr beim französischen "TÜV" (CT) war, und mein Auto älter als 4 Jahre ist, muss ich so erneut zur CT.
Wie verhält es sich denn bei einem Verkauf
nach Deutschland? Gelten dann alle Regeln, die auf der oben genannten Webseite genannt werden? Konkret: Muss ich auch bei einem Verkauf nach Deutschland über den hiesigen "TÜV" / zur CT? Oder kann ich mir den Aufwand dann sparen?
Da ich beim Verkauf nichts falsch machen möchte, freue ich mich sehr über eure kompetente Hilfe.
Viele Grüße
Martin