Lauter richtige Antworten auf die falsche Frage

Und - nein - ich weiß auch nicht was man in Sachen Tönungsfolie in F darf und was nicht.
Ich würde auch nie auf die Idee kommen die vorderen Seitenscheiben zu tönen - sieht geil aus ist aber verkehrsgefährdend.
Bei mir wurden die Scheiben ab der B -Säule getönt. Das hab ich in F machen lassen . Die Frage was erlaubt ist oder nicht und ob man was mitführen muß konnte mir die Fachfirma, die das regelmäßig macht, leider nicht beantworten. Den Tüv hat das bisher nie interessiert.
Ich denke das ist so wie mit allem Anderen Zubehör in F auch......es kann gutgehen oder auch nicht.
Dadurch das es hier nichts "einzutragen" gibt und auch keine ABE´s muß man sich immer darauf verlassen das die Gendarmen/TüV Prüfer das nicht stört.
Und das ist hier leider mit Allem so was nicht Original ist.
Ich hatte in den letzten 10 Jahren aber erst einmal ein Problem - die DRIRE bestand darauf das ich bei einem Geländewagen die Originalräder draufmache und verweigerte mir die Zulassung in F.
Und das trotz deutscher ABE....aber wie gesagt, das interessiert hier niemand. Wir sind in Frankreich.
Gruß Ralph