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Autor Thema: Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?  (Gelesen 565 mal)

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Offline Lausbub67

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Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« am: 05. April 2023, 07:47:34 »
Moin zusammen

Vielleicht weiß hier jemand was da weder die Gendarmerie in F, die Zulassungsstelle in D, die Grenzpolizei D/F in Kehl noch sonst irgendwer was dazu sagen kann  :anixwissen:

Es geht konkret um folgenden Fall.

Ich habe ich Deutschland noch ein Nebengewerbe und somit Rote Kennzeichen (Werkstatt / Händler ). KEINE Zollkennzeichen.

Da ab und an Probefahrten nötig sind fahre ich mit dem jeweiligen Fahrzeug auch mal nach Hause, also über die Grenze nach Frankreich und am nächsten morgen wieder zurück nach Deutschland.
Es handelt sich grundsätzlich um deutsche Autos (also keine Carte Grise und kein Quitus Fiscale), das ist das wichtige, später mehr dazu.

Nun hat mich im November die Gendarmerie angehalten und mir einen Strafzettel verpasst wegen Fahren ohne gültige Zulassung.
Bei einem nochmaligen Verstoß könnte er den Wagen still legen und zur Versteigerung beschlagnahmen.
Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und das Bußgeld bisher noch nicht gezahlt. Dieses hat sich mittlerweile von den ursprünglichen 135 € auf 375 € erhöht. Das ist soweit klar.
Der Fall ist auch seit November  :respekt: bei der Police St. Avold in Bearbeitung.
Nachfragen dort oder bei der Gendarmerie werden abgeblockt oder gar nicht beantwortet (Persönlich und Schriftlich) :-\

Was ich mittlerweile herausgefunden habe ist folgendes, ich darf kein Fahrzeug in Frankreich kaufen und dann mit den roten Kennzeichen fahren, hierbei handelt es sich um eine unzulässige Fernzulassung. OK, kein Ding, kann ich mit leben. Aber was ist hier mit meinem Fall?

Laut Code de la Route (also Strassenverkehrsordnung ) Artikel 322-1 ist das Fahren ohne Zulassung verboten, ist ja auch klar  :eijoo:
(https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000020242034/2009-04-15)

Aber wie ich das verstehe wird das im Artikel 322-3 für spezielle Kennzeichen wieder punktuell erlaubt . Oder übersetze ich das falsch für mich?
( https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000036755097 )

Also meine Fragen allgemein wären
1. Hat jemand schonmal den gleichen Fall gehabt und wie ist es ausgegangen?
2. Wenn dann irgendwann mal über den Fall entschieden wird welches Bußgeld wird berechnet für mich ( falls ich im Unrecht sein sollte)?
3. Kann man sich irgendwo über die lange Bearbeitungszeit beschweren, diese Ungewisse behindert mich sehr da ich mich im Moment nicht traue die Kennzeichen zu nutzen, von den Kosten mal abgesehen.
4. Hilft vielleicht "déposer une main courante?"
5. Kennt einer einen der einen kennt der da helfen kann?

Gruß Andreas

Offline Ralph

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Re: Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« Antwort #1 am: 08. April 2023, 18:08:11 »
Das „rote Kennzeichen“ gilt nicht für Fahrten außerhalb Deutschlands. (Das ist eine rein deutsche Lösung).
Das steht normalerweise auch überall drin.
Allerdings gibt es Länder innerhalb der EU die das tolierieren. F gehört nicht dazu.
Für die Fahrt ins Ausland gibt es Ausfuhrkennzeichen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Lausbub67

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Re: Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« Antwort #2 am: 10. April 2023, 13:44:28 »
Hi Ralph

und wie interpretierst Du dann den Artikel 3 der französischen Strassenverkehrsordnung?

Gruß Andreas

Offline Ralph

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Re: Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« Antwort #3 am: 24. April 2023, 22:40:04 »
In Art. 3 ist für mich ganz klar vom franz. Kurzkennzeichen (WW) die Rede.
Es ist schon länger bekannt das F die dte. Rote Nummer nicht anerkennt.
Für Überführungen ins Ausland gibt es in D extra das Ausfuhrkennzeichen.

Im Netz findest Du hierzu folgendes:

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