Hallo Dirk !
Danke erstmal.
Aber Wäre es kein WA Kauf,
würde die Rechnung auf mich ausgestellt und das Auto könnte direkt auf mich angemeldet werden.
Der Händler würde von mir einen Check über die ich Frankreich zu entrichtende Mehrwertsteuer bekommen und diese
auf dem Steueramt bezahlen.
Danach zur Sous Präfecture und das Auto anmelden.
Da es ein WA Kauf ist gibt es zur Zeit folgende Möglichkeiten:
Wäre ich in Deutschland wohnend ist mein Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich als Halter Zugelassen werden. ( Schon praktiziert )
Würde ich mein Auto in Frankreich beim Händler kaufen, wäre mein in deutschland wohnender Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich in Frankreich zugelassen werden. ( Schon 2 X praktiziert )
In Deutschland als WA Bestellen und in Frankreich zulassen geht auch. ( Wenn man in Frankreich wohnt )
Der Fall wie ich Ihn habe würde nicht gehen, da die Rechnung wie gesagt immer auf den WA gestellt wird.
Und auf dem Impots die Rechnung auf den ausgestellt sein muss, auf welchen die Karte Grise ausgestellt wird.( Der wohnt in Deutschland )
Laut Ford regularien kann das Fahrzeug direkt auf nahe Verwandte wie kinder,Ehefrau u.s.w. Zugelassen werden.
Das Fahrzeug auf meinen Vater Zulassen würde nix bringen, da als Zweitwagen in Deutschland dieser mit 125 % berechnet wird.
Ebenso wären KFZ Steuern fällig.
Und wenn ich noch das unnötige an und Abmelden und den rest an Lauferei dazurechne habe ich nix verdient.
Ist halt eben ein Sonderfall.