Ich starte demnächst vermutlich das Abenteuer mein Auto zu verkaufen und ein Neues anzuschaffen. Darum herum gibt es bei mir noch einige Fragezeichen, die ich der Community mal, in der Hoffnung Licht ins Dunkel zu bringen, schildern will.
1) Bisher ging ich davon aus, dass ich beim Verkauf nur meine Versicherung informiere und sonst keine weiteren Verpflichtungen habe. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass ich das KFZ über ANTS abmelden muss und eine Kopie meines Persos, sowie eine "declaration de cession" hochladen muss. Woher bekomme ich diese? Gibt es dafür ein Formular? Gilt das nur für Verkäufe ins Ausland?
2) Evtl. kaufe ich das Auto in "D". Bei einem Gebrauchtwagenkauf (älter als 6 Mon. und mind. 6.000.-km) sind mir die Modalitäten vom Import meines "Alten" schon bekannt. Evtl. passiert es aber, dass ich ein Neufahrzeug in "D" kaufe.
Was habe ich denn da beim Finanzamt zu tun? Denke, dass ich die Steuerdifferenz nachzahlen muss. Wie hoch ist die bei KFZ? (1%? oder kommt da mehr drauf?).
3) Wie kann ich denn über den deutschen KFZ-Brief/Schein ermitteln wie hoch die Zulassungskosten in "F" sind. Wei kommen ich an die CV-Werte?
Danke Euch schon jetzt im Voraus!
Grüße Nase