Hallo,
muss der Verkäufer auf Mängel des Autos hinweisen?
Oder muss er nur die Fragen wahrheitsgemäß beantworten?
Was wenn er bewusst einen Mangel verschweigt?
Kann man dann vom Kauf zurücktreten, wenn ja wie lange nach dem Kauf?
Wer ist in der Beweispflicht?
Fragen über Fragen......
Möglicherweise greift ein EU-Verbrauchergesetz hierzu?
Wäre nett wenn jemand hierzu etwas postet.
Freundliche Grüße aus Oberroedern
Uwe