Also, zum Prozedere:
Du kannst den Führerschein nur in F beantragen, wenn Du in F wohnst. In F gibt es keine MPU, wohl aber eine medizinische Prüfung. Da wird aber nur die Klientel aussortiert, die tatsächlich kaum noch in der Lage ist, ein Auto körperlich zu fahren. In F muss Du zum Arzt, der checkt Blut, Blutdruck usw. Dann gibt es in F noch einen psychologischen Test, der aber eher psychomotorisch ist, wie der 2te Teil der MPU.
Sind beide bestanden, dann kannst Du den Führerschein in F beantragen.
Das gilt, falls Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dh. wenn Du in Deutschland eine MPU machen musst. Das wird sich bei Dir ja zeigen.
Sofern nur eine Führerscheinsperre vorliegt und Du den Lappen nur zeitweise verloren hast, dann wird Dir der Führerschein nach F geschickt.
Du kannst nur dann eine MPU machen und einen deutschen Führerschein beantragen, wenn Du in D wohnst.
Ein in F neu ausgestellter Führerschein bedeutet nicht automatisch, dass Du in D fahren darfst, sofern hier eine MPU angeordnet wurde. Da streiten die Gerichte noch drüber.