Hallo Egbert
kapier ich nicht so ganz, wenn du deinen offiziellen Wohnsitz in Frankreich hast, wird dein Führershein automatisch zu einem Französichen (ist absolut egal wer den irgendwann mal ausgestellt hat) und du unterliegst französischen Gesetzen - hast damit die genau gleichen Vor- und Nachteile wie dein Nachbar, der eben einen von einer französichen Behörde ausgestellten Führerschein hat. Das mit dem Führerschein nicht mehr umwechseln müssen hat ja nur was mit Bequemlichkeit zu tun, aber nix damit, daß du selbstverständlich die Behörde an deinem Wohnort (eben frankreich) für dich zuständig ist .
Und die deutschen Behörden dürfen nicht in die staatliche Hoheit andere Staaten eingreifen und zum Bsp. einfach einem "Franzosen"(in Frankreich Ansässigen) vorschreiben wollen, das er auch in Frankreich nimmer fahren darf, indem sie ihm seine Papiere abnehmen.
Also wenn du in Frankreich wohnst, ist dein Führerschein französisch, egal was drin steht und die deutschen Behörden dürfen ihn dir nicht wegnehmen. Ihre Oberhoheit endet an der Grenze - sie können dir allerdings das Fahren auf deutschem Gebiet untersagen. (Und besonders heftigen Fällen gibt's wohl auch noch die Möglichkeit die Papiere vor Ort einzuziehen ("sicherzustellen") - sie müssen dann aber an die franz.Behörde übergeben werden, weil die alleine entscheiden was mit deinem Führerschein passiert.
PS: Natürlich kann das Auto jederzeit von einer anderen Person in D gefahren werden (darfst ja auch ein Auto besitzen ohne Führerschein und wäre lustig, wenn ein Betrieb mit keinem Auto mehr fahren dürfte, weil der Chef seinen Führerschein abgeben mußte).
PS2: Wenn du den Führerschein allerdings rechtskräftig verloren hast bevor du nach Frankreich gezogen bist, wirds allerdinsg haarig - für F hattest du zum Zpkt.Umzug eben kein Führerschein und mit Wohnsitz F kann man im Ausland auch keinen Führerschein erwerben, der in F gültig ist.
PS3 und am wichtigsten - da es doch um einiges geht, kann ich nur emnpfehlen sich von einem Juristen beraten zu lassen!