Ich bin kein Jurist,
aber ich denke NEIN.
Wenn eine MPU die Voraussetzung dafür bildet, um in Deutschland wieder legal ein KFZ führen zu dürfen,
dann bleibt das so, auch wenn Du den Wohnort ins Ausland verlegst,
denn das Fahrverbot bleibt ja aufrecht.
Wobei meines Wissens nach, eine MPU nur nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (FE) angeordnet wird, bzw. vor Neuerlangung der FE, sprich
der Lappen ist weg, nicht nur ein Fahrverbot erteilt.
Alles in Allem eine eher verzwickte Rechtslage, die eindeutig für das Einschalten eines versierten Anwalts spricht,
welcher sich gerade auf Verkehrsrecht / Strafrecht spezialisiert hat.
EDITHhierzu noch ein Verweis auf §28 FeV, worin Deine Frage nach meinem Dafürhalten negativ beantwortet wird
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php