Hallo,
das dürfte wohl nicht klappen...Für die Prüfung muss er ja den Ausweis vorlegen und wenn da keine deutsche Adresse drin steht...Kann er nicht noch bis er den Führerschein hat, in Deutschland gemeldet bleiben?
da fällt mir noch ein: er muss ein halbes Jahr in Frankreich gemeldet sein, bis er dort den Führerschein machen kann...und die Prüfung ist wirklich um einiges schwerer als in Deutschland. Meine Tochter hat ihn hier gemacht, von daher kann ich vergleichen. sie hatte zwar keine Probleme, aber sie ist auch zweisprachig aufgewachsen...