Hallo zusammen,
zu diesem Thema aus brandaktueller eigener Erfahrung folgende Ergänzung:
Fakt:
deutscher Führerschein
Wohnsitz in Frankreich
Firmenfahrzeug mit deutscher Zulassung
mein Vergehen in D:
zu geringer Abstand auf der Autobahn
In die Firma kommt die Anfrage über den Fahrer, die natürlich dort beantwortet wird.
Zu mir nach hause kommt der Anhörbogen, den ich auf Anraten des Anwalts nicht beachte.
Irgendwann kommen zwei nette Polizisten in die Firma und wollen den Fahrer ermitteln, da ich ja nicht reagiert habe.
Dies gelingt natürlich, da die Bilder recht gut gelungen sind.
Als nächstes kommt dann der Bussgeldbescheid mit Fahrverbot und Geldstrafe zu mir nach Hause, übrigens per Einschreiben, was man sich beim Anhörbogen spart.
Ab jetzt wird der Anwalt tätig. Er legt Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen, denn als Deutscher mit deutschem Führerschein muss ich diesen bei der Bussgeldstelle hinterlegen, definitiv, und kann nirgends mehr fahren.
Also habe ich den französischen Führerschein beantragt und auch nach 6 Wochen bekommen. Hinweis dazu: neben den hier im Forum und im Internet zu findenden Infos über die erforderlichen Unterlagen, benötigt man unbedingt einen adressierten und frankierten Rückumschlag.
Neben weiteren Verzögerungensspielchen des Anwalts wurde das Fahrverbot dann auf einen Monat reduziert und da ich unbescholten bin, habe ich 4 Wochen Zeit, dieses Fahrverbot anzutreten.
Nun muss man wissen, dass ein Fahrverbot immer von dem Antrittstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats gilt. Das heißt, trete ich am 20.Januar an, endet es am 19.Februar um 24.00 Uhr. Mann sollte daher das Fahrverbot immer auf kurze Monate legen, oder wie es unsere Taktik war, es im Februar beginnen zu lassen, da dies der kürzeste Monat ist und somit das Fahrverbot nur 28, bzw. 29 Tage dauert.
Ich bin dann hin zur Bussgeldstelle und habe am 01.02. das Fahrverbot eintragen lassen. Dazu wird ein Aufkleber im Führerschein angebracht, auf dem der Zeitraum vermerkt ist. Gleichzeitig werden die Daten zentral abgestellt, sodass jeder Polizist dies im Zentralrechner abrufen kann.
Den Aufkleber habe ich natürlich sofort wieder entfernt, denn wenn ich in Deutschland nicht fahren darf, brauche ich ja auch keinen Aufkleber und wer weiß, ob sich dieser tatsächlich wieder rückstandsfrei entfernen lässt.
Jetzt könnte man natürlich spekulieren und hoffen, dass man bei einer Routinekontrolle Fahrzeugpapiere und Führerschein zeigt und der Polizist keine Veranlassung sieht, den Zentralcomputer zu befragen, ob da was vorliegt.
Wenn er so handelt, klappt es natürlich. Wenn er aber nachsieht und feststellt, dass ein Fahrverbot vorliegt, darf er den französischen Führerschein sicherstellen. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis droht dann auch noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, da der Aufkleber für den eingetragenen Zeitraum ein Bestandteil der Fahrerlaubnis geworden ist. Der Führerschein wird dann mit allen Informationen zur Straftat zurück zur Verkehrsbehörde nach Frankreich geschickt. Was dann sowohl in D und F droht, kann sich jeder selbst ausmalen.
Ich hoffe, ich konnte zu diesem Thema ein paar nützliche Informationen beisteuern.
Viele Grüße
Janis