Wie oben schon von anderen geschrieben,
eine "Abmeldung" wie in D gibt es in F nicht.
Wenn man ein Fzg verkauft,
meldet man den Halterwechsel bei der prefecture,
und wenn man es verschrottet,
macht ebendort man eine "declaration de destruction".
Kann sein, dass dann auch die Kennzeichen abgegeben werden müssen,
damit sie neu vergeben werden können
(die sollen ja "auf Lebenszeit" am Fzg vernietet bleiben).
Ein Fahrzeug "unangemeldet" rumstehen lassen
(auch auf Privatgelände) ist offensichtlich nicht vorgesehen.