Hallo Zusammen,
@dirkchen
@Matthias#28
wo liegt euer Problem, nach dem EU Gesetz müssen Personen die gewerblich LKW bzw. Bus fahren. ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen auch die, die es nur gelegentlich machen. Es sind spezielle Ärzte in F die diese Untersuchung durchführen dürfen in den regionalen Departement Listen LISTE DES MÉDECINS CONSULTANT HORS COMMISSION MEDICALE zu finden.
Wenn der D Führerschein in einen F Führerschein umgeschrieben werden soll und die Klassen CE und DE erhalten bleiben sollen, ist der Besuch bei einem solchen Arzt für die Umschreibung ab dem 50. Lebensjahr unabdingbar.
Habe den Prozeß schon mehrfach durchlaufen, wenn spezielle Fragen da sind gerne auch PN.