Hallo Pero,
hier die Antwort vom ADAC
<<<<Vorschriften im Ausland
Nachfolgend sind die wichtigsten Reiseländer sowie die dort geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Reservekraftstoff aufgeführt (Höchstmengen):
Belgien
angemessene Menge (10 Liter)
Bulgarien
die Mitnahme ist verboten
Dänemark
angemessene Menge (10 Liter)
Estland
20 Liter
Frankreich
angemessene Menge (10 Liter)
Griechenland
die Mitnahme ist verboten
Italien
10 Liter
Kroatien
die Mitnahme ist verboten
Lettland
angemessene Menge (10 Liter)
Liechtenstein
25 Liter
Litauen
20 Liter
Luxemburg
die Mitnahme ist verboten
Mazedonien
20 Liter
Österreich
10 Liter
Polen
20 Liter
Portugal
10 Liter
Rumänien
die Mitnahme ist verboten
Schweiz
25 Liter
Serbien-Montenegro
5 Liter
Slowakei
20 Liter
Slowenien
10 Liter
Spanien
angemessene Menge (10 Liter)
Tschechien
10 Liter
Türkei
25 Liter
Ungarn
die Mitnahme ist verboten
(Angaben ohne Gewähr)
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen!
Nach oben
Vorschriften auf Fährschiffen
Ein Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern aus Sicherheitsgründen besteht auf Schiffen nach :
* Großbritannien
* Irland
* Island
* Zypern
Ein Verbot kann bestehen für die Mitnahme von Kraftstoff auf Fähren nach
* Dänemark
* Finnland
* Norwegen
* Schweden
Nähere Auskünfte erteilt in diesen Fällen die zuständige Reederei.
Nach oben
Zollrechtliche Fragen
Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in bzw. der Ausreise aus Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, verzollt werden.
Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.