Die Ausführungen hier sind nicht ganz korrekt.
Die ecotaxe fällt prinzipiell für alle Fahrzeuge von Privathaltern an, die ab 2008 zum ersten Mal in Frankreich zugelassen werden. Darunter fallen insbesondere auch Gebrauchtwagen gleich welchen Baujahres, die aus dem Ausland importiert und in Frankreich zugelassen werden. Liegt jedoch eine EU Homologation vor, in der der CO2-Austoß ausgewiesen wird, fällt bei Fahrzeugen mit Baujahr kleiner 2008 eine ecotaxe erst ab 200 g CO2/km an, liegt keine solche vor, richtet sie sich nach den CV. Die Tabelle wurde hier ja bereits erwähnt.
Die ecotaxe wird nur ein Mal fällig, nämlich bei der ersten Zulassung in Frankreich und ist dann für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs abgegolten. Zu tragen ist sie in ihrer Gesamtheit von demjenigen, der das Fahrzeug zum ersten Mal zulässt. Wechselt man also jährlich das Auto, um das aktuelle Modell zu fahren, kann das schnell in die Tausende gehen. Ob das gerecht ist, bleibt zu diskutieren.
Wichtig für Grenzgänger, die ein Fahrzeug größer Bj 2008 in Deutschland kaufen ist es also, den CO2-Austoß zu beachten. Dieser ist im Feld V.7 im deutschen KFZ-Brief ausgewiesen. Eine ecotaxe wird zur Zeit (2011) erst ab 151 gCO2/km fällig, ab 2012 dann schon ab 141 g/km.
Vorsicht ist geboten mit globalen Aussagen von Verkäufern/Händlern zum CO2-Ausstoß. Dieser kann wie hier schon erwähnt beim gleichen Modell mit gleichem Motor und Getriebe und selber Leistung erheblich variieren. Bei einem MB B200 CDI BVA, 103 KW Bereifung 205/55 fällt z. B. keine ecotaxe an. Hat der Wagen aber z. B. Felgen der Größe 215/45 eingetragen, zahlt man 750 Euro minus 10% Abschlag für jedes Jahr der Zulassung in Deutschland.
Eine Übersicht aller Modelle mit Eingruppierung findet man hier:
http://www2.ademe.fr/servlet/getBin?name=2D773F59447ED279187EF897DC5AB3BB_tomcatlocal1307354078044.pdfGruß Norbert
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