Dann muss ich nur darauf achten, dass die Zulassung nicht nach Jahreswechsel ist, wegen einer eventullen Verschärfung?
Also ein Fahrzeug bis 130gr zahlt in 2013 nichts - falls ich ab 1/2014 zulasse , muss ich ein eine neue Tabelle gucken?
Die EU Bestätigung brauch ich aber auf jeden Fall, richtig? Bei einem bereits in D zugelassenen Wagen auch eine Neuwagenrechnung?
Es zählt die Erstzulassung in der EU....sollte der Wagen zuerst in D zugelassen werden zählt das als Erstzulassung (für die Schadstoffklassen in Frankreich)...
Wenn Du das Auto zuerst in D anmeldest, brauchst Du zur Anmeldung in F dann auch noch einen Kaufvertrag von dem in den deutschen Papieren eingetragenen "Eigentümer".
Die Neuwagenrechnung interessiert dann niemand - es ist ja dann ein "Gebrauchter".
@ Banjo.....Dein Lieblingsdokument von der Zulassungsstelle Freiburg kennt nun langsam wirklich jeder und braucht nicht immer wieder neu verlinkt werden.
Wenn der Link je mal nicht mehr aktuell ist müssen wir ja mittlerweile Hunderte Links entfernen
