Sorry By5, also so richtig kapier ich deine Beiträge nicht? Was bitte hat Schengen (Abbau von Grenzkontrollen und vereinheitlichung von Visa für Drittstaatler) mit Strafzettel zu tun? Und warum bitte soll Frankreich aus dem Schengenabkommen ausgetreten sein? Das Teile kurzzeitg außer Kraft setzen kann um bsp. bei irgendwelchen Gipfeln an Grenzen kontrollieren zu können ok, aber ausgetreten. Und wie gesagt was soll das mit Strafzettel zu tun haben? Deutsche Strafzettel wurden noch NIE von französichen Polizisten eingetrieben und das es in nächster Zeit geschiehtz ist eher unwarscheinlich b(auch wenn immer mal wieder anderes gesagt wird).
Grund ist nicht irgendwelches Schengen sonder einfach, daß Amtssprache in Frankreich eben Französich ist und französiche Behörden in dieser Sprache mit ihren Bürgern (egal ob Franzose, Deutscher sonstwas) kommunizieren müssen. Also kann einfach erwarten, daß mir die Prefect. in Französich schreibt und nicht in Griechisch,Bulgarisch oder Estisch. Is einfach mein gutes Recht. Die Folgen sind, daß also alle Strafzettel übersetzt werden müßten. Wenn ich dann einen 20-seitigen Widerspruch an das Commisariat meines Vertrauens selbstverständlich auf Französich schreiben würde, müßte dann, da die tat ja in D und nach deutschen gesetzen geahndet werden erst wieder nach D, ins Deutsch übersetzt werden für die deutschen Behörden usw... kurzum sind bisher alle Versuche da was europaweites zu machen bisher am schieren Aufwand im vielsprachigen Europa gescheitert. So gibts bisher nur Abkommen zwischen gleichsprachigen Staaten wie etwa D+A.
Auch das mit dem "ohne dein Wissen" stimmt so nicht - du kannst sehr wohl auch in Abwesenheit und womöglich ohne dein Wissen verurteilt werden. Ein Fahrverbot ist im übrigen bei 132 BKat auch überhaupt nicht auf der Tagesordnung.
@mistermo: Wie gesagt scheint ja nur um 132 bkat zu gehen und nicht um ein Fahrverbot, sondern um ungefähr 90Eurönchen Strafe und 3 Punkte (die aber als Auslandspappenbesitzer auch nirgends hängen bleiben). Kanst dich ja natürlich wegen 132Bkat und das du doch bitteschön 132.2 willst beklagen (Der Tatbestand wird einem genau bekanntgegeben, ist schließlich nicht ganz unwichtig auch was die verteidigung angeht (und die ist dein gutes Recht). Wegen dem Verstoss haben sie dich erreicht, dann könnten sie dich auch wegen Führterscheinentzug erreichen. Im Prinzip.. denn die dürfen dir den Führerschein gar nicht entziehen! Das wäre ein Eingriff in die Hoheitsrechte eines anderen Landes in dem Fall Frankreich - nur Frankreich darf entscheiden, ob seine Bürger Autofahren dürfen oder eben nicht. (Also D kann nicht bestimmen ob ein Franzose in Frankreich Autofahren darf). D darf über seine Bürger entscheiden und darüber hinaus noch alles was Fahrten auf seinem Hoheitsgebiet
angeht, sprich sie könnten höchsten entscheiden, daß du auf deutschem Boden (für eine bestimmte Zeit) kein Auto fahren darfst. Das muß allerdings ein Gericht entscheiden, ist teuer, aufwendig und kommt deshalb fast nie vor (und bringt auch nicht viel, weil abgesehen von Pendler die meisten Ausländer nur 1x im jahr oder so überhaupt nur nach D kommen).
Abschließend das mit dem fahren nach D. Yeap natürlich kannst du auch weiterhin nach D fahren, aber (falls da noch ein bescheid kommt) bist du im Computer und wenn die Grünweiß dich aus welchem Grund auch überprüfen bist du natürlich zahlemännchen fällig.... Und das mit dem Umziehen nach Deutschland und ob sie dich dann noch kriegen, naja ist nicht einfach so nix wie By5 meint sondern hängt einfach von der Verjährung der Strafe ab (und natürlich davon wie gut die 1+1 zusammenzählen können und herausfinden daß der der pitterpoese Verkehrsrowdy mistermo aus Frankreich mit dem Neubürger mistermo identisch ist ).