Hallo,
so, jetzt mal was ganz anderes - ich habe gerade auf einer Seite gelesen, dass es durchaus möglich sein soll, ein Auto in D ohne ständigen Wohnsitz anzumelden. Weil nach §6:
"Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen."
Weiter heißt es
"Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Fahrzeugdaten anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen:
...
4.
Name und Anschrift des Empfangsbevollmächtigten im Sinne des § 46 Absatz 2 Satz 2 oder Name und Anschrift des gesetzlichen oder benannten Vertreters"
Von einem Wohnsitz in D steht da nichts. Das muss ich wohl nur den Beamten in Brebach noch beibringen.
Das größte Problem ist also die Versicherung, weil anscheinend keine mehr bereit ist, jemandem ohne festen Wohnsitz eine auszustellen.
Also suche ich momentan genau das: eine solche KFZ-Versicherung.
Hintergrund: ich hätte gerne mit meinem neuen Fahrzeug ein H-Kennzeichen. Es gibt zwar in F die Voiture de Collection, aber laut Versicherung in F scheint das komplizierter.
Grüße
