Hallo,
bei der Anmeldung von Neufahrzeugen werden in Frankreich bei entsprechendem CO2-Ausstoss ja entweder Steuergeschenke gemacht oder es werden Strafzahlungen fällig.
Weiß jemand, ob dies auch für die Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen gilt, die ihre Erstzulassung vor dem 01.01.2008 hatten?
Danke im Voraus!