Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D  (Gelesen 12375 mal)

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Offline Rosenfee

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Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« am: 29. Februar 2012, 20:01:43 »
Hallo zusammen,

es habe zwar schon alles, was ich über die Suchfunktion gefunden habe, zu dem Thema gelesen. Trotzdem ist mir noch nicht alles klar  :-\

Folgende Situation:

Ich kann mein in F zugelassenes Auto zu einem guten Preis bei einem deutschen Händler in Zahlung geben.

Die Formulare zur Abmeldung für die Préfecture habe ich im Internet bereits gefunden. Nun die Fragen:

Habe ich das richtig verstanden, dass ich die ausgefüllten Formulare einfach per Post an die Préfecture schicken kann? Das Formular muss vom Käufer (deutscher Händler) auch unterschrieben werden?? (Er kann mit Sicherheit kein Französisch, hoffentlich macht der  das überhaupt, wenn er nicht versteht, was er unterschreiben soll - mit dem offiziellen Französisch habe sogar ich meine Schwierigkeiten  :pfeif:)

Bekomme ich von der Préfecture dann irgendeine Bestätigung zugeschickt, dass das Kfz tatsächlich abgemeldet ist? Oder geht man doch besser persönlich hin? Braucht man eine französische Abmeldebestätigung für eine Zulassung in Deutschland? Brauche ich eine Abmeldebestätigung zur Kündigung der Versicherung?

Doch noch viele Fragen von einer "gündlichen Deutschen"  :lach:

Vielen Dank im voraus!

Viele Grüße
Carola

Offline Ralph

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #1 am: 29. Februar 2012, 22:58:47 »
Hallo Carola,

nicht soviel "deutsch" denken....

Einfach einen Kaufvertrag oder was auch immer Du möchtest mit dem deutschen Händler machen.
Dann der Sous-Prefecture den Käufer und das Datum mitteilen. Gleiches auch an die Versicherung.
Auf jeden Fall nicht vergessen die Versicherungsplakette wegzumachen .

Von der SP bekommst Du keine Bestätigung - es gibt in F keine Abmeldebescheinigung.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline BAD911

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #2 am: 01. März 2012, 11:16:28 »
Hallo,

habe mein Auto mit franz. Zulassung an eine deutsche Privatperson verkauft.

Ablauf wie folgt:

-deutscher Standard Kaufvertrag (ADAC) 2. Ausfertigungen mit Verweis auf französicher Zulassung
-Käufer bekommt das Auto incl. Kennzeichen und Card de crease (hoffe richtig geschrieben  =D)
-Jetzt kommt das wichtigste: die card de crease muss vorher entwertet werden, bedeutet durchstreichen und drauf schreiben verkauft am Datum/ Unterschrift und davon eine Kopie machen
-mit dem Kaufvertrag und der entwerteten CG zur Préfecture gehen und Auto abmelden lassen
-Am besten danach auch zur Versicherung gehen und Versicherung kündigen.

Ich habe dem Käufer ein Tag für die Überführung gelassen, ist vertrauenssache und sollte eigendlich nicht gemacht werden.
Hatte auch Angst vor dem Ablauf ist aber als Verkäufer ziemlich einfach.

Gruß

Offline Rosenfee

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #3 am: 01. März 2012, 21:56:50 »
Zuerst mal danke für die Antworten.

Ralph, wahrscheinlich hast Du recht, dass ich zu deutsch denke  :zwinkern: ... habe nämlich immer noch Fragen  :pfeif:

Kann ich das ganze auf dem Postweg machen? Unsere SP macht wegen Umstrukturierung keine Autozulassungen mehr, so dass ich direkt in die Préfecture fahren müsste. Ist auch keine Weltreise, aber doch ein ganzes Stück weiter - und die Versicherung sitzt dann wieder in der anderen Richtung.

WER bekommt die entwertete Carte Grise? Geht die zurück an die Préfecture oder bekommt die der Käufer?

Viele Grüße
Carola

Offline Ralph

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #4 am: 01. März 2012, 23:22:32 »
die CG braucht der Käufer um das Auto zuzulassen.

Und auch wenn BAD911 anderer Meinung ist - Du kannst das auf dem Postweg machen.
Die Kopie der entwerteten CG ist für Dich als Nachweis.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline BAD911

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #5 am: 02. März 2012, 06:46:46 »
Hi,

Geht bestimmt auch auf dem Postweg...

Das entwertete Original bekommt der Käufer, die Kopie du.

Viel Erfolg  :doppeld:

Gruß

Offline Rosenfee

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #6 am: 04. März 2012, 11:18:27 »
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Carola

Offline Sabine

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #7 am: 04. März 2012, 15:45:52 »
Hallo,

habe beim Verkauf nach Deutschland das (französische) Verkaufsformular an die Prefecture per Mail gesendet und das Auto so abgemeldet.
War kein Problem, kam auch die Bestätigung per Mail, das alles okay wäre.

LG
Sabine

Offline Rosenfee

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #8 am: 06. März 2012, 14:19:38 »
Danke Sabine!! Wenn das sogar per Mail geht, ist das ja genial.

Viele Grüße,
Carola

Offline Schwenker82

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #9 am: 31. Mai 2013, 09:19:56 »
Nur mal noch zur Info;

Wie kommt der D-Käufer zu seinem Fahrzeugbrief den er für die Zulassung in D benötigt?


Danke
vive la france

Offline Sabine

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #10 am: 31. Mai 2013, 09:49:15 »
Nur mal noch zur Info;

Wie kommt der D-Käufer zu seinem Fahrzeugbrief den er für die Zulassung in D benötigt?


Danke

Hallo,
in dem der Käufer mit den Unterlagen, die BAD911 genannt hat zur Zulassungsstelle geht.
Außerdem muss er vorher in DE TÜV gemacht haben.
Einen "normalen" TÜV, wenn er die CoC-Papiere des Autos der Zulassungsstelle vorlegen kann oder eine Komplettabnahme durch den TÜV, wenn er die CoC-Papiere nicht hat. (Kostet ein paar Euro mehr)

Daher der Tip:
Bei der Anmeldung des Autos nie die Original-CoC-Papiere abgeben, sondern nur eine gute Kopie :)

LG
Sabine

banjo

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #11 am: 31. Mai 2013, 19:42:41 »
Schaust Du auch hier im Reiter 'Verfahren':
http://www1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=619

Offline Ralph

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #12 am: 31. Mai 2013, 22:02:26 »
Daher der Tip:
Bei der Anmeldung des Autos nie die Original-CoC-Papiere abgeben, sondern nur eine gute Kopie :)

LG
Sabine

Bei uns funktioniert dieser Tip leider nicht - die SP will das Original der COC.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #13 am: 31. Mai 2013, 22:51:32 »
Wie unterscheidest Du denn das Original von ner Kopie? Es ist doch simples schwarz bedrucktes A4-Papier.

Offline Ralph

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Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« Antwort #14 am: 01. Juni 2013, 01:14:21 »
Das kommt ganz auf den Hersteller an....VW hat zb ein Wasserzeichen drauf...sieht man nur wenn man genau schaut.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz