Hallo g2122,
als wir 2006 nach F ausgewandert sind, standen wir vor der Frage, ob mein Sohn, der 1987 geboren ist mit einem Roller (45km/h), den er in F führerscheinfrei fahren durfte auch nach D fahren konnte. Also fragte ich bei denen nach, die es kontrollieren müssen, der Polizei. Dort hatte man keinen Plan und verwies mich an die Führerscheinstelle beim Landratsamt. Als ich am folgenden Tag dort anrief, meinte die Dame: "Da fragen sie mich was... - am besten, sie fragen mal bei der Polizei nach." Darauf ich: "die schicken mich zu Ihnen." Sie: "Na die sind gut."
Ich habe dann die Infostelle der Bundesverkehrsministeriums (buergerinfo@BMVBS.bund.de) angeschrieben. Dort teilte man mir mit, dass es nicht auf den Führerschein ankommt, sondern auf die Fahrerlaubnis. Wenn man die in dem EU-Land, in dem man seinen Wohnsitz hat besitzt und keinen Wohnsitz in D hat, dann gilt die auch in D. Man sollte aber zweckmäßigerweise etwas dabei haben, aus dem hervorgeht, dass man in F keinen Füherschein benötigt. Ich habe meinem Sohn diese E-Mail ausgedruckt und eine Kopie des Teils, der Versicherungsunterlagen, in dem steht, dass man, wenn man vor dem 1.1.1988 geboren ist keinen Füherschein braucht mitgegeben. Vorzeigen musste er diese Sachen nie.
Jetzt hat er einen Führerschein Klasse B und wir haben den Roller in D versichert, weil das wesentlich billiger ist.
Gruß
Hartmut