Ich mach das seit Jahren schon so. Steuererklärung macht mein Steuerberater.
Der Firmensitz des Nebenerwerbs (Gewerbe oder freiberuflich) muss in D sein. Damit ist das Einkommen aus Nebenerwerb in D zu versteuern. Dieses einkommen wird dann auch in F angegeben (idR nachträglich) und dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung aufgeschlagen. Danach wird die Steuerlast festgelegt. Da damit dieses Einkommen zunächst in F erneut versteuert werden würde, was lt. DBA nicht sein darf, erhält man im franz. Steuerbescheid eine Steuergutschrift. Anmeldung wenn gewerblich bei Gewerbeamt notwendig, IHK-Beiträge fallen ab dem 2. Jahr an.