Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...
Ein ähnliches Problem hatte 2009 das Mitglied "kathy" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich keine Antworten zum Thema ersehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...
Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich habe ein Angebot für ein Praktikum mit Bezahlung. Das möchte ich gerne annehmen, allerdings deckt sich die Zahlung natürlich nicht mit der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Nun möchte ich gerne wissen, ob und wie die beiden Zahlungen verrechnet werden. Gibt es in FRA eine Hinzuverdienstgrenze wie in Deutschland? Wenn ja, wie hoch ist diese?
Der Ratgeber für Grenzgänger gibt in der Sache keine aufschlussreichen Antworten. Im Netz habe ich nichts gefunden und meine "Beraterin" bei der Pole habe ich angemailt, bekomme aber keine schnelle Antwort. Wer aus dem Forum kann mir, vielleicht aus eigener Erfahrung, in dem Fall hilfreiche Antworten geben?
Vorab schon mal ein ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Ratgeber.
LG
Timo