Hallo liebe Forumsmitglieder, ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen.
Nach meiner Arbeitslosigkeit habe ich soweit alle Schritte durch. Arbeitsbescheinigung, PD U1 liegt ebenfalls schon vor. Bevor ich diese aber zur pole emploi bringe, möchte ich sichergehen, dass nichts falsch läuft:
Auf Seite 3 der U1 gibt es den Punkt 6. Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Unter 6.2 Der/die Inhaber/in hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen gegenüber dem Träger, der dieses Dokument ausstellt weil: nach dem Recht des betreffenden Staates kein Anspruch besteht.
Bedeutet dies nun, dass ich in Frankreich keinen Anspruch auf ALG habe, oder in Deutschland - was mich hier durcheinander bringt, ist die Formulierung: "hat keinen Anspruch gegenüber dem Träger, der dieses Doukment ausstellt..." und das ist ja das deutsche Arbeitsamt, bei dem ich auch keinen Anspruch habe, weil ich eben in F ALG beziehen muss/werde... habe ich Recht mit meiner Vermutung? Oder muss hier Punkt 6.1 angekreuzt sein?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.