Hallo zusammen,
Ich arbeite im Saarland und meine Firma wird wahrscheinlich ab August teilweise in die Kurzarbeit gehen.
Nun habe ich gehört das wir als Grenzgänger das Kug bekommen das in D versteuert wurde.
Ist das denn so? Falls ja wie ist das dann mit der Doppelbesteuerung die ja nicht zulässig ist? Was muss ich oder der Arbeitgeber unternehmen das dies nicht geschieht?
Mein Personalabteilung ist da bisher noch ratlos.
Wäre toll wenn jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte.
Gruß
Markus