Das Problem ist, wenn du in D zum Arbeitsamt gehst, wirst du so berechnet, als wenn du in D steuerpflichtig gewesen wärst. D.h. weniger Geld. Die haben mir damals auch gesagt ich sein Atypischer Grenzgänger und MUSS nach D zum Arbeitsamt.
Dem ist aber nicht so. Auch wen du kein französisch sprichst.
Du musst dich in D Arbeitssuchend anmelden, denen sagen das du darüber einen Schein für F brauchst und dann gehst du in F aufs Amt.
In D werden sie versuchen zu überzeugen, dass du das unbedingt in D machen musst.
Gruß Zaren