Hallo, hoffentlich noch nicht zu spät?
Hab ich es richtig verstanden, Du bist in F arbeitslos und bei der ASSEDIC gemeldet, gibst monatlich online ein, nicht gearbeitet zu haben und Arbeit zu suchen?
Vor 4 Jahren war es so, dass Du Teilzeit dazuverdienen konntest. Das monatliche Einkommen wurde dann bei der ASSEDIC bei der Monatsabrechnung deklariert und die errechneten dann einen Differenzbetrag. Der Bezug des ALG in F wurde dadurch verlängert. Genaueres kann Dir der betreunende ASSEDIC MA sicher sagen.
Geringverdiener Jobs gibt es nicht. Anfang 2008 hat die ASSEDIC Betreuerin meinem Mann aber abgeraten Jobs unter dem SMIC anzunehmen, das darf man in Frankreich nicht so wie in Deutschland.
Google mal im WIKI nach EURES, da steht sicher die E-Mail Adresse einer Frau Wolff vom AA Karlsruhe oder von einem Christian Soundso bei der Gewerkschaft NGG, beide sehr kompetent in den Fragen arbeiten/arbeitslos und Grenzgänger.
Ich hoffe, ich konnte ein bissle helfen.
LG Barbara