Hi Bullie,
Aus dem anderen Beitrag scheint hervorzugehen, dass Du Beamter bist. Als Beamter bekommt man die d Staatsbürgerschaft nicht so schnell los, wenn das deine Absicht ist, beim Erwerben der f. Mit doppelter Staatsbürgerschaft bezahlst Du weiterhin deine Steuern in D. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben habe, müssen Beamte um Erlaubnis fragen, um die d Staatsbürgerschaft abgeben zu dürfen und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem es genehmigt worden ist.
Ansonsten gibt es ganz feste Regeln, um die f Staatsbürgerschaft zu erwerben, die man mit ausreichenden f Kenntnissen (diese müssen dann auch nachgewiesen werden) sicherlich auf dem Internet findet. Hier steht z.B. 'ne ganze Menge:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N111.xhtmlGruss, Dieter