Hi Doris,
Den Begriff "Zweitwohnsitz" gibt es in F glaube ich nicht; das scheint mir eine reine d Erfindung zu sein; ausserdem frage ich mich, was Du mit einer Anmeldung eines Zweitwohnsitzes bewerkstelligen willst wo es doch bereits keine Anmeldung für den Erstwohnsitz in F gibt?
Gruss, Dieter