Wer ist denn dafür verantwortlich, wenn die Heizung kaputt ist, sie reparieren zu lassen?
Kommt natürlich drauf an: Hast du das Thermostat abgebrochen... bist du es. Ist sie einfach an Altersschwäche ausgegangen ist es der Besitzer.
Aber im allgemeinen ist die Sache wie folgt: Der Mieter ist nur verntwortlich für wirklich kleinste Schönheitsreparaturen (und am Ende weniger als in D). Also Bsp. Entkalken Perlator Wasserhahn ist Sache des Mieters, wenn er tropft ist das eigentlich schon Sache des Vermieters. Heizung ist eigentlich so gut wie sicher Sache des Vermieters! (Einziger Haken, in vielen Mietverträgen ist vereinbart, daß der Mieter 1x im Jahr nach den Chauffe_Eau, bei Häuser auch die Heizung durch einen Fachmann warten läßt, aber wenn man das hat machen lassen ist man fein raus)
Sowas mit einfach Mietmindern ist schlicht ein absolutes NoGo in Frankreich. Nicht zu zahlen ist einer von 2 Gründen mit denen man ruckzuck fristlos gekündigt werden kann.
Also bei irgendwelchen Schäden Vermieter am besten direkt schriftlich per Einschreiben in Kenntnis setzten (direkt den Brief mit Tesa zusammenkleben und als Umschlag verwenden ist in F üblich, damit der Stempel auf dem Brief ist) und sofortige Behebung verlangen. Wenn er sich nicht drum kümmert - bleibt eigentlich nur der Gang zum Anwalt damit man sich nicht selbst in den gesetzen vertrickt. So darf man zwar nicht einfach Geld einbehalten (was in F als Selbstjustiz gilt und Selbiges wird in F fast immer zum Nachteil ausgelegt), es gibt aber die Möglichkeit die Miete auf eine neutrales Konto (Huissier?!) einzuzahlen mit dem Auftrag, daß der Vermieter das Geld bekommt sobald er die und die Reparaturen erledigt hat. Mit dem nachweis beweist man, daß man sehr wohl seine Miete zahlt. Ist aber alles etwas heikel und wie gesagt besser einen Anwalt einschalten.
Bei Heizung gäbe es aber auch noch die Sache mit Gesetz mit den Mindestanforderungen an eine Wohnung. Dazu gehört Warmwasser, funktionierendes Klo, Mindestgröße etc. damit eine Wohnung überhaupt eine Wohnung ist. Wenn bspweise über längere Zeit(zur kalten jahreszeit) keine Heizung funktioniert, ist es per Gesetz nicht bewohnbar und nicht als Wohnung vermietbar. Wenn der Vermieter es trotzdem als Wohnung vermietet macht er sich sogar strafbar. Meistens hilft schon die Drohung auf die Mairie zu gehen bzw. wenn man ein Huissier kommen läßt und der einen P.V. anfertigt. Aber das ist wirklich was, wenn es wirklcih hart auf hart geht und mit der Gefahr, daß man dabei weit übers Ziel rausschiesst, die Gemeinde die Whg für nicht bewohnbar erklärt, der Eigentümer erklärt, daß er das Geld für die Renovierung nicht hat und am Ende man ohne alles dasteht.
PS: wegen Avocat auf der Mairie nachfragen, gibt fast überall eine kostenlose juristische Beratung (permanence juridique), meistens 1x die Woche/Monat - wo jeder hinkann und seine Frage einem Anwalt stellen kann. Die schreiben einem zwar keine Briefe, aber können einem ziemlich genau sagen, was man wie tun sollte.