Ich hinterfrage ja so gerne ;-)
Im hiesigen Falle wäre mal eine Diskussion darüber interessant, wie hilfreich Antworten auf einige Fragen sind, und was man eventuell verbessern könnte, sollte.
Tina berichtet wie es ihr derzeit mit dem Vermieter bezüglich Kaution ergeht. Sie fragt, was kann Sie tun.
Ich versuchte Sie darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht nur Anwälte und Versicherungen gibt, und Sie selbst in gewissem Sinne aktiv werden muss, um dem Vermieter deutlich zu machen, er wird sich nicht einfach so bereichern können.
Von Dirk kam nun ein teilweise hilfreicher Link der EU Verbraucherzentrale in Kehl.
Realistisch betrachtet sind solche Orientierungshilfen relativ, denn diese behandeln naturgemäß gleichzeitig zwei Seiten.
Dass diese zwei Seiten relativ widersprüchlich sind, wird nur denjenigen auffallen, die genauer hinschauen.
Schaut man genauer hin, bemerkt man für Alles gibt es gewisse Voraussetzungen ;-)
Einige Vorbedingungen müssen nicht nur vor Gericht erfüllt sein, sondern auch vor Schlichtungstellen etc.
Als relativ stellt sich auch dem interesierten Leser ein Übergabeprotokol heraus. Das kann ein Vermieter durch gewiefte
Interessenvertreter im Sinne von Gefälligkeiten einseitig manipulieren.
Einseitige Vorteile werden unschwer erkennbar, wenn man den Passus liest was gilt wenn kein Übergabeprotokol vorliegt, erstellt wurde! Dann hat sinngemäß ein Mieter die sogenannte A...karte.
Ansonsten müssten oder sollten dem Leser solcher Ratgeber auch Widersprüchlichkeiten auffallen.
Einesteils werden dem Mieter verschiedene Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen als Pflichtteil auferlegt.
Andererseits heißt es, normale Abnutzungen der Mietsache hat der Vermieter hin zu nehmen.
Tja Tina, was könnte in deinem Falle normale Abnutzung sein, die der Vermieter hinzunehmen hätte?
Das wäre doch mal ein Dreh- und Angelpunkt für dich.
Desweiteren müsste deine Renovierung auch anerkannt werden, also positiv vom Vermieter berücksichtigt werden.
So wie du die Angelegenheit bisher schilderst, sieht es -für mich- nach einseitiger Vorteilnahme des Vermieters aus.
Er möchte am liebsten die 600 Euro komplett behalten und hofft -sinngemäß einen ängstlichen- Mieter vor sich zu haben, der kaum nennenswerte Gegenwehr betreiben möchte.
Wie einfach der Vermieter es mit dir haben könnte, ergibt sich für Ihn schon teilweise aus deinen Dialogen mit ihm in der Angelegenheit.
Bisher hat dir niemand sinnvolle Tipps gegeben.
Was im Link der Verbraucherzentrale zu finden ist, müsste geprüft, und dann auch tatsächlich angewandt werden.
Du findest dort brauchbare Hinweise, dass der Vermieter zu einigem verpflichtet ist. U.a. Kostenvoranschläge für angeblich nötige Reparaturen.
Ebenso ist zu finden, verschiedenes wird als normale Abnutzung behandelt und kann nicht einfach so zum Nachteil des Mieters führen.
Am besten wäre natürlich, du hast einen Interessenvertreter, eine Schiedsstelle. Leider werden diese regionalen Schiedsstellen nicht aufgeführt, genannt.
Ich wollte auf diese Schiedsstellen hinweisen, wusste nicht welche für deine Wohnnähe zuständig sind. Beließ es beim aufmerksam machen.
Leider sind manche Fragen hier zu einseitig, sie werden einmal gestellt und bleiben rätselhaft im weiteren Verlauf.
Was du auf jeden Fall machen solltest, die Kaution in voller Höhe zurück fordern, unabhängig von eventuell zu klärenden Einbehaltungsvorstellungen des Vermieters!
Der Vermieter wird aufgefordert, seine Abzüge jederzeit von Schiedstellen oder Gerichten glaubhaft begründen zu können und unter Beachtung geltender Vorschriften darzulegen.
Somit hast du deine Positionen schon mal deutlicher gemacht, und der Vermieter kann sich nicht auf sinngemäße Geschenke von dir berufen.