Hallo Blue,
wenn in F das Recht nicht völlig anders ist als hier, hast Du als Vermieter im Zweifelsfalle die Nachweispflicht,
dass der Mieter die Spülung kaputt gemacht hat (....wer will das wie beweisen?...Zeugen?)...ich denke, da ist
der Mieter rein rechtlich besser gestellt als der Vermieter (was steht denn im Mietvertrag bzgl. Kleinreparaturen..
bis in welcher Höhe hat der Mieter sie zu übernehmen usw.?);
um wirklichen Ärger zu vermeiden, würde ich versuchen, eine Einigung mit dem Mieter zu erzielen und den Betrag
der Schadenshöhe zu teilen...abgesehen davon trifft zumindest hier in D den Mieter auch eine Sorgfaltspflicht bzgl. der Einrichtung, und das ist es ja definitiv, da es eingebaut ist; wenn ich dieses Sorgfaltspflicht verletzte und mich nicht davon überzeuge, dass beim Verlassen der Wohnung /des Hauses die Wasserhähne zu sind, Herd abgestellt usw., kann mich die Schadensregulierung alleine treffen;
Wie sieht es aus mit einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters, und wenn er eine hat, was sagt die in der Police aus,
wann sie welchen Schaden übernimmt...ist das als fahrlässig einzustufen oder nicht usw.....
Vielleicht konnte ich Dir ja damit ein wenig helfen....
Viele Grüße,
Carsten