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Autor Thema: Nachbarschaftsrecht  (Gelesen 11532 mal)

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Nachbarschaftsrecht
« am: 23. Januar 2007, 10:12:13 »
hallo,
gibt es irgendwo eine seite, die sich mit dem nachbarschaftsrecht in frankreich befasst.

wie weit müssen hecken (thuja) vom weg des nachbarn/bzw. zaun entfernt sein?

muss ich die hecken entfernen oder kürzen, weil sie den nachbarn stören und wenn sie höher als 2 m sind und obwohl sie schon da waren als ich das haus gekauft habe?

lg blue
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Offline sab

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Nachbarschaftsrecht
« Antwort #1 am: 23. Januar 2007, 19:16:07 »
Laut Artikel 672 des "Code civil": Bis zu einer Höhe von 2m müssen Pflanzen mindestens 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Ab 2m Höhe müssen sie dann auch 2m von der Grenze entfernt sein. Es kann aber regionale Unterschiede geben, die kann man auf der jeweiligen Mairie erfragen.

Außerdem gibt es Sonderregelungen bei Straßen, sowie bei "gemeinschaftlichen Hecken" ("haies mitoyennes", code civil art. 666ff.)
ausführlicher hier: http://nature.jardin.free.fr/nmauric_plantation_reglementation.htm


Gruss,
Sascha.

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Nachbarschaftsrecht
« Antwort #2 am: 24. Januar 2007, 08:39:21 »
hallo,
super vielen dank. werd jetzt auch zur sicherheit mal bei der mairie nachfragen. es hat also nichts damit zu tun, ob die hecken schon da waren, wenn man das haus gekauft hat? hat mir ein bekannter gesagt.
lg blue
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Offline sab

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« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 20:43:52 »
Zitat von: blueocean
es hat also nichts damit zu tun, ob die hecken schon da waren, wenn man das haus gekauft hat?
Dazu kann ich leider nix sagen, so gut kenne ich mich damit auch nicht aus - das hat wohl auch mehr damit zu tun, welche Gewohnheitsrechte man überhaupt als Käufer einer Immobile "erbt". Ich hatte mich nur selbst mal vor einiger Zeit darüber informiert, wie weit Bäume und Hecken von der Grundstücksgrenze entfernt stehen müssen -- sofern es eben nicht "haies mitoyennes" sind, die als eine Art Grenz-"mauer" im Einvernehmen gepflanzt werden. Vielleicht war das ja mal so eine Grenzhecke und der Nachbar hat lediglich den Teil auf seinem Grundstück entfernt  (darf er) und stattdessen einen Zaun gesetzt? Dann darf die Hecke nämlich eventuell bleiben.  

Vielleicht gibt ja die entsprechende Sektion "Voisinage, mitoyenneté" von service-public.fr dazu einige Infos, die beschäftigt sich wohl etwas allgemeiner mit dem Thema Nachbarschaftsrecht.


Gruss,
   Sascha.

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Nachbarschaftsrecht
« Antwort #4 am: 25. Januar 2007, 09:00:36 »
salut,
das ist ja eine super seite. nur schade, dass sie auf französisch ist - grins. hab mich mal etwas umgeschaut, allerdings finde ich über "gewohnheitsrechte beim hauskauf" nichts. es kommt nur eine seite für behinderte, falls ich es richtig übersetzt hab.
vielleicht hab ich das wort auch falsch übersetzt. hab eingegeben: droit d´habitude, achat d´un maison. wahrscheinlich heißt es im franz. anders. wo sind die franzosen unter uns?
lg blue
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