Hallo Frenchmann, vielen Dank für Deine Antwort. Kein Wunder, dass sich das komisch anhört. Wir wundern uns auch. Wir hatten zuerst geglaubt, dass es reicht, wenn wir einen Notar haben, den von der Verkäuferin, da wir glaubten, es sei ja alles schon im Vorvertrag geregelt und müsse nur noch notariell eingetragen werden. Nachdem wir aber den besagten Satz im Notarbertrag stehen haben wollten, der ausschließt, dass das Haus belastet ist, haben wir nichts mehr von dem Notar aus Südfrankreich (Herauld) gehört. Wir haben dann in unserer Not beschlossen, selbst noch eine Notarin in unserer Nähe zu nehmen, die uns hilft. Sie hat sich dann auch bemüht, indem sie mit dem Notar telefoniert hat (es seien keine Schulden auf dem Haus) und nochmal angeschrieben hat, damit wir den Acte de Vente zu ihr bekommen um bei ihr im Elsaß zu unterschreiben können. Sie ist nun auch ratlos, weil auch sie keine mehr Antwort bekommt. Wir vermuten nun, dass wohl doch Schulden auf dem Haus sein könnten. Wir sind aber nach wie vor an dem Objekt interessiert und ich frage mich, ob wir nicht ein Recht auf die Übernahme des Hauses haben. Wie gesagt, im Vorvertrag ist nicht geregelt, was passiert, wenn einer nicht unterschreiben will. (War wohl unser Fehler, dass wir nicht von Anfang an einen eigenen Notar genommen haben!) Ich frage mich, ob und wie es dann weitergehen kann. Wir warten nun noch, bis die von uns gesetzte Frist abgelaufen ist und sich der Notar vielleicht doch noch gemeldet hat. Wenn nicht, würde mich interessieren, ob es denn überhaupt Sinn macht, einen Rechtsanwalt hinzuzziehen. Oder schmeißen wir dann noch Geld hinterher? Schöne Grüße, Josefa