Hallo!
Sorry, hat etwas gedauert mit der Antwort.
Also hier die Auskunft der DEURAG, speziell zu meinem Rechtsschutzvertrag (Zivilrechtsschutz incl. Arbeitsrechtsschutz):
Im Jahr 2000 gab es eine Reform des sog. "Bedingungswerkes" der Rechtsschutzversicherungen. Danach war und ist es unerheblich, wo man wohnt, der Schutz und die Leistungen sind identisch. Vor 2000 wurde Rechtsschutz nur für eine begrenzte Zeit (Urlaubsreise!) gewährt. Nach der Reform im Sinne Europas wurde diese Einschränkung aufgehoben.
Ausnahme: Haus- und Grundstücksrechtsschutz! Versicherungsschutz hierfür ist nur dann gegeben, wenn Haus/Grundstück innerhalb deutscher Grenzen sind. Kriegt man also mit seinem Vermieter Knaatsch oder klaut wer die Äpfel vom Baum, gibt es hierfür in Frankreich keinen Versicherungsschutz im Streitfall.
Ansonsten gibt es bzgl. der Leistungen keinen Unterschied, ob ich in Deutschland wohne oder in Frankreich! Dies gilt für den allgemeinen Rechtsschutz, Vertrags- und Arbeitsrechtsschutz. Beim Arbeitsrechtsschutz geht das sogar soweit, dass selbst dann Versicherungsschutz in vollem Umfang besteht, wenn ich nicht nur in Frankreich wohnen, sondern auch dort arbeiten würde! Das nenn ich doch Europa, oder!?
Viele Grüße!
Rüdiger