Grenzgaenger Forum

Autor Thema: CPAM und PKV  (Gelesen 2267 mal)

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CPAM und PKV
« am: 31. Juli 2021, 10:13:33 »
Hallo zusammen,

bin dabei, die  Carte Vital zu beantragen. Klassischer Grenzgänger und in D in der PKV.
Die PKV stellt kein Formular S1/E106 aus (muss sie auch nicht, da dies reine GKV-Formulare sind) und die CPAM schreibt mir jetzt, dass deshalb keine CV ausstellen wird.

Hat schon mal jemand als PKV-Versicherter die CV erhalten? Es geht mir nicht um Arztbesuche in F sondern um die Sozialversicherungensnummer sowie das Theater mit kostenlosen Coronatests in F, welche nur mit CV oder Sozialversicherung möglich sind.

Offline moni

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #1 am: 31. Juli 2021, 12:52:53 »
Hi!
Ich versuche seit Jahren, eine französische SV-Nummer zu bekommen, leider vergeblich. Habe die gleiche Situation wie Du ...
Nun habe ich Mitte Mai ein Formular mit zig Anhängen an die CPAM geschickt, da alle, die in Frankreich wohnen ein Recht auf Krankenversicherung haben. Mir geht es dabei überhaupt nicht um die KV, sondern um die SV-Nummer. Aber nur über die CPAM, also über die KV, kommt man dran.
Leider keinerlei Reaktion auf mein Schreiben.
Daher wollte ich dann persönlich vorsprechen, denn zwischenzeitlich sind die CPAM-Agenturen wieder geöffnet. Allerdings - wie ich vorort herausfinden musste - nur mit Termin und dann von Anfang Juli bis Mitte August geschlossen. Grandios.
Ich werde jetzt mal anrufen ... fällt mir halt nicht so leicht, auf Französisch zu so einem Thema zu telefonieren ...

Was ich vorher probiert habe:
- über FranceConnect weiterzukommen - keine Chance
- Infobest Termin vereinbart - die Dame von der CPAM war extrem unkooperativ, wollte mich nach 2 Minuten nur noch los werden, weil sie nach Hause wollte ... aber immerhin nannte sie mir das o.g. Recht
- CPAM Forum - sehr frustrierend. Man erhält Links zu angeblich gleichen Anfragen (ich bekam den Link einer Anfrage, dass ein Franzose in Belgien arbeitet und wissen wollte, ob seine KV dort gilt). Letztlich habe ich da keinerlei sinnvolle Informationen erhalten.

Lass uns hier in Kontakt bleiben, falls jemand doch mal das Schlupfloch findet ... ist schon merkwürdig ... in anderen Ländern geht ohne SV-Nummer gar nichts, in F bekommt man keine, auch wenn der Lebensmittelpunkt in F ist und der Staat auch alle Steuern kassiert.

Grüße
moni

Offline readonly

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #2 am: 31. Juli 2021, 13:02:46 »
Hi Moni,

ich hatte bei der ersten Anfrage von der CPAM  ein Schreiben bekommen, dass das Formular für die Hausarztfestlegung fehlte. Auf diesem Schreiben steht - oh Wunder - eine Sozialversicherungsnummer! Die habe ich also, nur kein CV, die das ‚offizieller‘ macht.
Ich verstehe nicht, warum PKVler in F schlechter gestellt werden als GKVler und keine CV bekommen sollen. Ich könnte aufgrund Gesetz nicht einmal in die GKV zurück, falls ich wollte.
Hab mal bei Infobest nachgefragt, mal sehen, wie die das sehen.

Offline moni

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #3 am: 31. Juli 2021, 19:33:26 »
Hi readonly,
Was hattest Du an die CPAM geschickt, dass Du eine Antwort bzw. eine SV-Nummer erhalten hast?
Schönen Abend
moni

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #4 am: 01. August 2021, 12:48:48 »
Hi Moni,

hatte Anfang März das Cerfa 15763*02, eine vom Rathaus beglaubigte Kopie der dt. Geburtsurkunde, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung vom Rathaus sowie eine auf englisch verfasste Bescheinigung der PKV über den bestehenden Versicherungsschutz zur CPAM nach Strasbourg geschickt.
Ca. 10 Wochen später kam ein Schreiben, dass noch Cerfa 12485*03, ein RIB sowie das Formular E106/S1 fehlt.
Auf diesem Schreiben steht oben links unter meinem (falsch geschriebenen) Nachnamen die (vorläufige?) No de security sociale.

Hab jetzt auch mal direkt an die EU geschrieben.

Offline readonly

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #5 am: 30. November 2021, 19:22:43 »
Wollte Euch die (unbefriedigende) Antwort von SOLVIT (angegliedert beim BMWI) zur Kenntnis geben. Mal schauen, ob es weitere Möglichkeiten gibt.





Wir haben uns intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen in Frankreich beraten und eine Expertenmeinung von einem Kollegen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzgl. Ihrer Anfrage eingeholt.
Aufgrund der Sonderrolle innerhalb der EU, die Deutschland mit dem System der privaten Krankenkassen einnimmt, sind diese tatsächlich nicht von dem koordinierenden EU-Recht erfasst.
Weil die französischen CPAMs wiederholt Probleme bei der Erstattung erbrachter Leistungen hatten, haben diese zunächst also das Recht, aber auch gute Gründe darauf zu verzichten, freiwillig mit den deutschen privaten Krankenkassen zu kooperieren.
 
Auf der Grundlage des europäischen Binnenmarktrechts lässt sich daher leider zu diesem Zeitpunkt Ihr Problem keiner zufriedenstellenden Lösung zuführen.


Offline spirou

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2021, 17:35:28 »
Hallo,
ich glaube das liegt an der europäischen Ausgleichskasse.
Ich hatte vor einigen Jahren mal das Vergnügen eine Woche im Spital in F zuzubringen, nach D zu kommen hat es mir nicht mehr
gereicht. Außer Untersuchungen, einmal Ultraschall und einmal MRT wurde nichts gemacht. Ich mußte nur liegen, bekam Medikamente und künstliche Ernährung und mußte abwarten bis die Entzündung abklang.
Der Spaß hat mich € 9.235,12 gekostet, meine PKV hat 2.457,81 erstattet.
Ich habe dann bei der Krankenkasse reklamiert, die haben mir aufgeschlüßelt, was die Behandlung in D mit dem Krankenhausaufenthalt kosten würde und das haben Sie erstattet, mehr geht nicht.
Daraufhin habe ich beim Krankenhaus reklamiert, die mir daraufhin Ihre Aufschlüßelung mitteilten.
F hat ein komplett anderes Berechnungssystem wie D. Jeder ist in der gesetzlichen also müßen auch keine Rechnungen nach Leistung geschrieben werden wie in D. Die rechnen einfach das Krankenhaus kostet uns soundsoviel im Jahr, wir haben soundsoviel Patienten im Jahr, macht Kosten durch Betten € 1230 am Tag in meinem Fall. Fertig aus. Da ist es egal ob nur Beobachtung, Chemotherapie Beinamputation oder Herz OP. Alles kostet gleich pro Tag.
Ich sagte zu der Dame in der Buchhaltung, sie könne mir doch nicht weißmachen, daß bei den vielen Grenzgängern, die in D versichert sind die AOK € 9.235,12 zahlen würde wenn meine PKV das auch nicht übernimmt. Da habe ich gelernt, daß die AOK
auch nur den deutschen Satz übernehmen würde, der Rest aber von der europäischen Ausgleichskasse übernommen wird, in die die gesetzlichen Krankenkassen anscheinend einzahlen würden, die privaten aber nicht. Ds heißt der normale deutsche Arbeiter subventioniert auch noch seinem franz. Grenzgängerkollegen den Krankenhausaufenthalt.
Damit könnte es auch zusammenhängen, daß die PKV Versicherten keine Carte Vitale bekommen.

Grüße

Offline Dragonvamp

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Re: CPAM und PKV
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2021, 19:06:52 »
@ Spirou: da scheint jede Krankenkasse andere aussagen zu tätigen. Ich hatte bei beiden Geburten der Kinder ein eigenes Zimmer. Aussage des Krankenhauses war, dass für uns Grenzgänger mehr bezahlt wird und ich nichts zuzahlen muss. Hab dann wegen irgendwas anderem mal mit meiner KK gesprochen wie das so gehandhabt wird. Die meinten zu mir, dass die Kosten in Frankreich allgemein geringer sind als die deutschen Beiträge und sie daher froh sind, wenn jemand in Frankreich ins Krankenhaus geht.