Hallo zusammen,
habe ein Auto von Privat gekauft und nachdem ich es in der Werkstatt hatte zum Ölwechsel hat mit der Garagist Rechnungen aus dem Computer geholt welche besagten dass das Auto vor 2 Jahren mehr KM hatte als jetzt.Des weiteren hat er mir noch versteckte Schäden gezeigt und mir geraten meine Rechtschutzversicherung einzuschalten, was ich auch getan habe.
Diese Schäden sind Sicherheitsrelevant und das Auto steht deswegen noch in der Werkstatt und darf nicht mehr gefahren werden.
Ich habe einen Brief " Mis en Demmeur " an den Verkäufer geschickt habe und den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufs aufgefordert.
Nachdem dieser nach Ablauf der Frist nicht darauf reagiert hat, schickt die Versicherung jetzt einen Gutachter.
Da sich ein solcher Rechtsstreit über Jahre hinzieht, bringt es meiner Ansicht nach nichts das Auto ungenutzt stehen zu lassen.
Ich bin mir jetzt am Überlegen, ob es möglich ist sobald der Gutachter da war das Auto Instandsetzen zu lassen und auf Schadensersatz zu klagen.
Weiss jemand ob dieses nach französichem Recht möglich ist, oder habt Ihr einen anderen Rat für mich ?
Danke und Gruß