Hallo Fabian
Als ehemalig in der gleichen Situation Befindlicher (mittlerweile bin ich kein Beamter mehr und arbeite in der Schweiz) kann ich dir sagen, dass zur Beurteilung, ob du in D als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wirst, auch das Einkommen deiner Ehefrau berücksichtigt wird. Eine unbeschränkte Steuerpflicht wird nur gewährt, wenn die gemeinsamen Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Das dürfte kaum der Fall sein, wenn deine Frau berufstätig ist.
Das bedeutet, dass du in diesem Fall nur als beschränkt steuerpflichtig behandelt wirst und automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wirst. Dein Einkommen musst du dann bei eurer gemeinsamen franz. Steuererklärung nochmals angeben, wobei dann dein fiktiver Anteil an französischen Steuern aus eurer zu zahlenden Steuer herausgerechnet wird. Das ist allerdings natürlich deutlich weniger als das, was du in D an Steuern zahlst.
Was deine Frau verdient, interessiert den deutschen Fiskus übrigens bei deiner Steuererklärung gar nicht. Wenn du also im dümmsten Fall 89% des Familieneinkommens verdienst, musst du auf diesen Verdienst trotzdem deutsche Steuern zahlen wie ein Single.
Ich hoffe, das ist so einigermaßen klar.
Viele Grüße,
der Kembser