irgendwie scheint es nicht ganz klar zu sein wie das mit dem Anmelden und Abmelden in Frankreich ist.
Deswegen hier mal klar verständlich
In Frankreich gibt es keine Meldepflicht wie in Deutschland. Das heißt, man muss sich bei keiner Marie anmelden, kann das aber tun.
Was anderes gilt für das franz. Finanzamt.
Damit man in den Genuss der deutschen Steuerbefreiung weil Frankreich als Steuerland zuständig ist, musste man sich beim franz. Finanzamt anmelden.
Man bekam dann vom franz. Finanzamt ein Dokument, das dem zuständigen deutschen Finanzamt vorgelegt wurde.
Das deutsche Finanzamt wusste dann, diese Person ist Grenzgänger und muss entsprechend steuerlich behandelt werden.
Da also eine An- und Abmeldung "nur" für das jeweilige Finanzamt in Frankreich und Deutschland nötig war, gilt das weiterhin.
Melde dich beim franz. Finanzamt zum Jahreswechsel ab und in Germany beim Einwohnermeldeamt und zuständigen Finanzamt an.
Fertig ist die Laube.
LG Toyo