Hallo allerseits,
ich habe schon einiges zu dem Thema Hauptwohnsitz in F und Zweitwohnsitz in D (den es in D wohl ohne Erstwohnsitz in D gar nicht gibt) gelesen, da ging es aber immer darum wenn man sowohl in D als auch in F eine Wohnung im Grenzgebiet hat und bei einer Firma im Grenzgebiet arbeitet.
Meine Situation ist da aber etwas "speziell":
-ich möchte wenn alles gut geht Ende Februar nach Strasbourg ziehen
-arbeiten würde ich bei einer Firma in Offenburg
-im Moment habe ich eine ca. 100 qm große voll eingerichtete Mietwohnung in der Nähe von Hannover (über 500 km von meiner Arbeitsstätte entfernt)
Mittelfristig will ich die Wohnung bei Hannover ohnehin komplett auflösen, aber für einige Monate würde diese wohl noch parallel bestehen bleiben.
Ich würde dort zwar faktisch nicht mehr Wohnen (was bei über 500 km Entfernung zum Arbeitsplatz und 0 persönlicher Bindung zu der Gegend auch kaum Sinn machen würde) aber es würde sich halt noch ein erheblicher Teil meiner Sachen dort befinden und der Mietvertrag würde noch auf mich laufen.
Abmelden werde ich den Wohnsitz in D vermutlich garnicht können solange dort noch Sachen von mir drin stehen weil mir meine Vermieter in D vorher wohl kaum eine "Auszugsbescheinigung" ausstellen werden, die ja aber wohl zum Abmelden des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland zwingend erforderlich wäre.
Aber selbst wenn das mit irgendwelchen "Tricks" möglich wäre, will ich auf keinen Fall Ärger mit irgendwelchen Behörden riskieren ...
Mir geht es primär gar nicht darum ob ich in dieser Situation "irgendwie" den Grenzgängerstatus bekommen kann, sondern vielmehr wie ich mich in dieser Situation gemäß allen geltenden Deutschen und Französischen Gesetzen korrekt verhalten muss.
-Muss ich "ganz normal" Steuern in D bezahlen weil ich eben noch einen Wohnsitz in D habe, auch wenn dieser eigentlich objektiv nicht auf sinnvolle Art und Weiße als Hauptwohnsitz genutzt werden kann (bei über 500 km einfachem "Arbeitsweg")?
-Oder bekomme ich ganz offiziell den Grenzgängersatus weil eigentlich aufgrund der sehr entfernten Lage der Wohnung in D offensichtlich sein müsste, dass ich die Wohnung in F als Hauptwohnsitz nutze?
Finanziell wäre Variante zwei für mich sicherlich vorteilhaft, aber ich könnte für die Übergangszeit in der ich die Wohnung in D noch habe auch mit der ersten Variante ganz gut leben.
Ich möchte nur tunlichst vermeiden, dass ich am Ende in die Zwickmühle zwischen dem F und dem D Finanzämtern komme, weil jedes Finanzamt die Situation zu seinen Gunsten auslegt und ich dann am Ende (im schlimmsten Fall) doppelt Steuern bezahlen soll.
Weiß jemand von euch wie man sich in dieser Situation gesetzeskonform verhalten muss oder wo man eine entsprechende Auskunft hierüber erhalten kann?
Ich habe schon überlegt direkt die Finanzämter zu fragen, aber ich befürchte, dass mir da jedes FA sagen wir dass ich beim ihm versteuern muss ...
Danke und liebe Grüße
Aleksandar