Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnsitz in F, Arbeitgeber in D, leere Wohnung in D 500+ km vom AG entfernt  (Gelesen 4192 mal)

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Offline sasa_obu

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Hallo allerseits,

ich habe schon einiges zu dem Thema Hauptwohnsitz in F und Zweitwohnsitz in D (den es in D wohl ohne Erstwohnsitz in D gar nicht gibt) gelesen, da ging es aber immer darum wenn man sowohl in D als auch in F eine Wohnung im Grenzgebiet hat und bei einer Firma im Grenzgebiet arbeitet.

Meine Situation ist da aber etwas "speziell":

-ich möchte wenn alles gut geht Ende Februar nach Strasbourg ziehen
-arbeiten würde ich bei einer Firma in Offenburg
-im Moment habe ich eine ca. 100 qm große voll eingerichtete Mietwohnung in der Nähe von Hannover (über 500 km von meiner Arbeitsstätte entfernt)

Mittelfristig will ich die Wohnung bei Hannover ohnehin komplett auflösen, aber für einige Monate würde diese wohl noch parallel bestehen bleiben.

Ich würde dort zwar faktisch nicht mehr Wohnen (was bei über 500 km Entfernung zum Arbeitsplatz und 0 persönlicher Bindung zu der Gegend auch kaum Sinn machen würde) aber es würde sich halt noch ein erheblicher Teil meiner Sachen dort befinden und der Mietvertrag würde noch auf mich laufen.

Abmelden werde ich den Wohnsitz in D vermutlich garnicht können solange dort noch Sachen von mir drin stehen weil mir meine Vermieter in D vorher wohl kaum eine "Auszugsbescheinigung" ausstellen werden, die ja aber wohl zum Abmelden des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland zwingend erforderlich wäre.
Aber selbst wenn das mit irgendwelchen "Tricks" möglich wäre, will ich auf keinen Fall Ärger mit irgendwelchen Behörden riskieren ...

Mir geht es primär gar nicht darum ob ich in dieser Situation "irgendwie" den Grenzgängerstatus bekommen kann, sondern vielmehr wie ich mich in dieser Situation gemäß allen geltenden Deutschen und Französischen Gesetzen korrekt verhalten muss.

-Muss ich "ganz normal" Steuern in D bezahlen weil ich eben noch einen Wohnsitz in D habe, auch wenn dieser eigentlich objektiv nicht auf sinnvolle Art und Weiße als Hauptwohnsitz genutzt werden kann (bei über 500 km einfachem "Arbeitsweg")?

-Oder bekomme ich ganz offiziell den Grenzgängersatus weil eigentlich aufgrund der sehr entfernten Lage der Wohnung in D offensichtlich sein müsste, dass ich die Wohnung in F als Hauptwohnsitz nutze?

Finanziell wäre Variante zwei für mich sicherlich vorteilhaft, aber ich könnte für die Übergangszeit in der ich die Wohnung in D noch habe auch mit der ersten Variante ganz gut leben.

Ich möchte nur tunlichst vermeiden, dass ich am Ende in die Zwickmühle zwischen dem F und dem D Finanzämtern komme, weil jedes Finanzamt die Situation zu seinen Gunsten auslegt und ich dann am Ende (im schlimmsten Fall) doppelt Steuern bezahlen soll.

Weiß jemand von euch wie man sich in dieser Situation gesetzeskonform verhalten muss oder wo man eine entsprechende Auskunft hierüber erhalten kann?

Ich habe schon überlegt direkt die Finanzämter zu fragen, aber ich befürchte, dass mir da jedes FA sagen wir dass ich beim ihm versteuern muss ...

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

Offline cogee

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sicher dass das meldeamt eine auszugsbescheinigung will, ich habe sowas nie gebraucht und wusste nicht mal dass es sowas ueberhaupt gibt.

also ich wuerde mich einfach abmelden ab dem moment wo du in STR wohnst da du ja dann auch dort wirklich wohnst und nicht mehr in Hannover kannst du auch grenzgaenger werden

Offline sasa_obu

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Erstmal Danke für die schnelle Antwort!

Also laut der Website vom Rathaus hier in Garbsen (der Vorort von Hannover wo meine derzeitige Wohnung ist, wo ich mich dann also auch abmelden müsste) brauche ich eine Auszugsbescheinigung. Hab mit dem Rathaus aber schon viele schlechte Erfahrungen gemacht- würde mich also nicht wundern wenn das einfach  eine veraltete Info ist.

Denn eigentlich sollte man seit 01.11.2016 keine Auszugsbescheinigungen mehr brauchen.

Und auf den Websites von anderen Gemeinden (auch auf der von Hannover) steht nirgends was das man bei Wegzug ins Ausland eine Auszugsbescheinigung braucht...

Denke ich werde gleich einfach mal beim Rathaus anrufen und nachfragen.

Aber unabhängig davon:
Wäre das rechtlich auch OK oder könnte ich da Ärger mit dem Finanzamt oder anderen Behörden bekommen? Weil der Mietvertrag ja noch weiter laufen würde und auch ein Großteil meiner Sachen noch dort wäre, auch wenn ich dort faktisch nicht mehr wohnen würde.

Viele Grüße

Aleksandar

Offline Dragonvamp

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Steht es denn schon fest, dass du umziehst? Und wie lange willst du die Wohnung noch behalten? Wenn es sich dabei nur um eine „kurzfristige“ Zeit handelt, würde ich mir da weniger Gedanken drum machen ;)

Offline sasa_obu

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Es schaut im Moment alles danach aus dass ich Ende Februar nach Strasbourg ziehen kann ?

Am Freitag nachdem ich die Wohnung besichtigt habe weiß ich es dann ganz sicher.

Die Wohnung in D möchte ich so bald wie möglich auflösen - unabhängig von der Grenzgänger-Thematik kostet die mich ja nur noch einen Haufen Miete + NK für nix wenn ich in Strasbourg wohne ...

Muss halt nur erst meine ganzen Sachen da rausschaffen und weiß derzeit noch nicht wann ich das schaffe und auch nicht wohin mit den ganzen Sachen.

Denn in Strasbourg hätte ich fürs erste nur 1 Zimmer mit ca. 30 qm weil ein Teil der Wohnung bis Juni noch anderweitig vermietet ist. Erst ab Juli könnte ich dann die komplette Wohnung mieten. Das eine Zimmer reicht mir allein zwar für das wichtigste aus, aber den kompletten Hausrat aus meiner Wohnung in D bringe ich da natürlich nie drin unter.

Ich muss also entweder irgend eine Möglichkeit finden einen Teil meiner Sachen bis Juli irgendwo einzulagern oder ich müsste die Wohnung in D bis Juli behalten.

Im „schlimmsten“ Fall würde die Wohnung in D also noch bis einschließlich Juli bestehen. Wohnen würde ich da aber definitiv nicht mehr sondern die Wohnung im Grunde nur als Zwischenlager für mein Zeugs was da halt noch drinstehen würde nutzen.

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

Offline Mathis

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Hallo,

tatsächlich ist es immer ein Wagnis, sich mit den Finanzbehörden auseinanderzusetzen, wie man an anderen Postings hier im Forum sehen kann. Aber... kein vernünftiger Mensch kann Dir unterstellen, dass Du mit Arbeitsort in Offenburg und Wohnort in Straßburg täglich lieber nach Hannover fährst, um dieses Wohnung zu benutzen. Der Wohnort, der für das DBA relevant ist, ist der Wohnort wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Und wieso solltest Du täglich über 1000km pendeln, wenn Du eine Wohnung "nebenan" hast.

Sobald die Sache mit der Wohnung in Straßburg klar ist, würde ich ein offenes Gespräch mit dem Finanzamt der Betriebsstätte führen. Vermutlich wirst Du irgendwie belegen müssen, dass Du arbeitstäglich von Offenburg nach Straßburg zurückkehrst, was aber sicherlich machbar ist. Die Wohnung in Hannover würde ich aber so schnell wie möglich loswerden. Lieber den Kram irgendwo einlagern, das ist sicher auch günstiger als die Miete zu zahlen.

Gruß Mathis

Offline Mathis

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Oder eine andere Idee: Du könntest die Wohnung ist Hannover, sofern es der Eigentümer gestattet, an jemanden untervermieten. Mit diesem Vertrag in der Tasche kannst Du belegen, dass Du diese Wohnung nicht mehr bewohnst. Ist ja nicht Dein Problem, ob der Untermieter die Wohnung nun benutzt oder nicht...


Gruß Mathis

Offline sasa_obu

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Sobald die Sache mit der Wohnung in Straßburg klar ist, würde ich ein offenes Gespräch mit dem Finanzamt der Betriebsstätte führen.

Ja ich glaube genau so werde ich es machen ?

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Tipps.

edit:
Ja die Sache mit Einlagern und Untervermieten habe ich mir auch schon überlegt - muss mich da dann mal nach etwas geeigneten Umschauen. Kann aber halt im Moment noch nicht wirklich absehen bis wann ich es dann schaffe die Wohnung leer zu bekommen. Denn vorrangig muss/will ich mich dann erstmal um meine neue Wohnung und alle erforderlichen Formalitäten etc. in F kümmern.

Viele Grüße

Aleksandar
« Letzte Änderung: 05. Februar 2020, 05:48:56 von sasa_obu »

Offline sasa_obu

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kurzes Update:
Ich habe gestern den Mietvertrag unterschrieben, das Abenteuer Frankreich ?? kann nun also beginnen ?

Beim Rathaus in Garbsen/Hannover habe ich nachgefragt und wie ihr vermutet habt brauche ich zum Abmelden wegen Wegzug ins Ausland keine Bescheinigung vom Vermieter sondern nur meinen Perso.

Viele Grüße

Aleksandar