Hallo,
ich wollte kein neues Thema eröffnen und habe auch eine Frage zu dem Thema.
Durch einen Brand habe ich vorerst keine Unterkunft, mein Arbeitgeber in Deutschland würde mir ein Personalzimmer (WG mit anderen Kollegen) zur Verfügung stellen. Allein um das Haus wieder aufzubauen dauert es 8-12 Monate.
Ich arbeite 4-3/4-2 ... Das heißt an freien Tagen würde ich wieder nach Frankreich fahren um nach der Baustelle zu schauen und würde bei meinem Cousin schlafen, wo ich gerade bin. Bei meinem Cousin 8-12 Monate zu bleiben ist keine Option, da es bis zum Arbeitsplatz dann 1,5std Fahrt wären. ABER aktuell arbeite ich sowieso nicht. Gastronomie hat bis auf unbestimmte Zeit geschlossen, also bin in Kurzarbeit.
Jetzt ist die Frage muss ich meinen Grenzgänger Status abmelden, wenn ich wieder arbeite?