Hallo zusammen,
ich habe im Januar 2010 das letzte Grenzgängerforumlar ausgefüllt.
Das Dingens gilt ja 3 Jahre, also 2010,2011,2012.
Nu meine Frage:
Wenn ich jetzt im Dezember 2012 die Bescheinigung wieder abgebe, dann gilt die doch für 2012,2013,2014.
Wenn ich bis Januar warte gilt diese für 2013,2014,2015.
Wenn ich aber das Dingens erst im Januar in Bewegung setzte, wird das April bis alles Instanzen durchlaufen sind.
Muss dann mein deutscher Arbeitgeber nicht schon ab Januar 2012 die deutsche Steuer abziehen, weil noch keine gültiger Antrag vorliegt?
GRüße