Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wann Grenzgängerformular abgeben?  (Gelesen 6041 mal)

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Offline Eliott

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Wann Grenzgängerformular abgeben?
« am: 02. Dezember 2012, 18:45:57 »
Hallo zusammen,
ich habe im Januar 2010 das letzte Grenzgängerforumlar ausgefüllt.
Das Dingens gilt ja 3 Jahre, also 2010,2011,2012.
Nu meine Frage:
Wenn ich jetzt im Dezember 2012 die Bescheinigung wieder abgebe, dann gilt die doch für 2012,2013,2014.
Wenn ich bis Januar warte gilt diese für 2013,2014,2015.
Wenn ich aber das Dingens erst im Januar in Bewegung setzte, wird das April bis alles Instanzen durchlaufen sind.
Muss dann mein deutscher Arbeitgeber nicht schon ab Januar 2012 die deutsche Steuer abziehen, weil noch keine gültiger Antrag vorliegt?
GRüße

banjo

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2012, 18:51:22 »
Das Thema wurde hier schon 1000mal durchgekaut, verwende bitte die Suche.
Dein AG hat einen Freistellungsbescheid bekommen, dort steht das Ablaufdatum drauf. Wenn dieses ereicht ist, muss der AG die Lohnsteuer ans dt. FA abführen. (ob ers wirklich tut, ist wieder ne andere Frage)
Lass Dir also vom AG den Bescheid geben.

Offline Eliott

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2012, 19:13:22 »
Hi,
da hast du recht.
Ich brauch meine AG nicht zu bemühen, da ich weiß dass das Dingens 3 Jahre gilt und 2013 wieder fällig ist.
Meine Frage bezog sich darauf, ob man das Formular schon 2012 auf die Reise schicken kann oder ob man unbedingt bis 2013 warten muss?
Und
Wie machen andere das???
Grüße

banjo

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2012, 19:23:39 »
Es ist nicht das Antragsdatum entscheidend, sondern das Datum auf dem Bescheid.
Ergo - wenn Du den Antrag jetzt stellst (= nach allen Unterschriten ans dt. FA schickst) und der Sachbearbeiter dann im Weihnachtsstress dazu kommt, einen neuen Bescheid zu erlassen -> ab diesem Datum gilt er dann 3 Jahre. Es gibt keine "Verlängerungen" o.Ä., d.h. die neuen 3 Jahren werden nicht hinten angehängt sondern das Enddatum wird auf dem Bescheid genannt.
Wie der Bescheid aussieht, siehst Du hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783

Offline Bingo

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2012, 20:56:37 »
Bissel spät an.
Unsere laufen auch zum 31.12.2012 aus.
Mein Wisch ist schon beim FA in D. Muss mal in der Firma nachfragen, ob schon ein Freistellungsbescheid ausgestellt worden ist.
Den meines Mannes haben wir Freitag von FA in F retour bekommen, muss jetzt noch ans FA in D. Habe vorsichtshalber das Teil gescannt, werde morgen beim FA anrufen wg. EMail. Dann haben die's direkt und können schon mal tätig werden und müssen nicht noch ewig auf die Post warten.
Wir haben beide Bescheide Anfang Oktober den Arbeitgebern gegeben. Mitte/Ende November bekamen wir den von meinem Mann mal endlich wieder, direkt ab zum FA in F und morgen dann halt ab zum FA in D. Müsste also noch funzen.
Solltest Du nicht saumäßig Glück haben, wird Dein Januar-Gehalt wohl in D versteuert werden.
Drück' Dir mal die Daumen :doppeld:



banjo

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2012, 21:08:01 »
naja, rein rechtlich muss dann in D versteuert werden. Wenn man schon längere Zeit Grenzgänger ist, machen die meisten Personalabteilungen das trotzdem nicht, und die Finanzämter machen auch keinen Ärger.
Meine läuft auch zum 31.12. ab, ich schicke meinen Antrag morgen los and CDI - wird schon passen...

Offline mela1984

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2012, 20:15:06 »
Hierzu eine Frage.
Weiss jemand wie das ist wenn man in Elternzeit ist?
Mein Formular würde im Januar auslaufen. Ich kann mir aber auch von meinem Arbeitgeber kein neues ausstellen lassen, da mir aufgrund der Firmenverlagerung aus dem Saarland nach Hamburg im Oktober gekündigt wurde. Elternzeit geht noch bis August 2013...

Danke für eure Hilfe

Offline chevymichel

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Re: Wann Grenzgängerformular abgeben?
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2012, 22:47:19 »
Da du ja in Elternteit in Verbindung mit dem Elterngeld eh kein Grenzgänger im Steuersinne bist ( Elterngeld wäre bei deutschen Wohnsitz auch nicht weniger oder mehr)
Wird dies wohl unwichtig sein.  Zudem wirst du ja momentan eh nicht geführt beim zuständigen Firmen Finanzamt. 

Zumindest Denk ich das mal.